Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 17 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.018

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 17

Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

09526 Olbernhau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/03/2016
Ende: 31/12/2028
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 080-142680

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 45-112947
Bezeichnung des Auftrags:

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/03/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Melioplan GmbH
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 419 003.05 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Hauptort der Ausführung:

09526 Olbernhau

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzliche Leistungen die im Zuge der beauftragten Planungsleistungen Leistungsphasen 5 bis 9 Leistungsbild Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013 zu erbringen sind.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/03/2016
Ende: 29/12/2028
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 103 005.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro MELIOPLAN GmbH
Postanschrift: Limbacher Straße 357
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Honorarfortschreibung Örtliche Bauüberwachung VGE 1.1.3 / 1.1.4 / 1.1.8 und örtliche Bauüberwachung für die VGE 1.1.5 / 1.1.6.

VGE 1.1.3 – Bauzeitverlängerung

Für die Vergütung der örtlichen Bauüberwachung ist je eine Monatspauschale für die Kernbauzeit und die Vor- und Nachlaufzeit sowie die Winterunterbrechung vertraglich vereinbart. Da die Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Bauzeit vereinbart ist, ist eine Honorarfortschreibung gerechtfertigt.

VGE 1.1.4 – Bauzeitverlängerung

Für die Vergütung der örtlichen Bauüberwachung ist je eine Monatspauschale für die Kernbauzeit und die Vor- und Nachlaufzeit sowie die Winterunterbrechung vertraglich vereinbart. Da die Abrechnung nach der tatsächlichen Bauzeit vereinbart ist, ist eine Honorarfortschreibung gerechtfertigt.

VGE 1.1.8 - Bauzeitverlängerung

Für die Vergütung der örtlichen Bauüberwachung ist je eine Monatspauschale für die Kernbauzeit und die Vor- und Nachlaufzeit sowie die Winterunterbrechung vertraglich vereinbart. Da die Abrechnung nach der tatsächlichen Bauzeit vereinbart ist, ist eine Honorarfortschreibung gerechtfertigt.

VGE 1.1.5 und 1.1.6 - Bauzeitverlängerung

Im bestehenden Ingenieurvertrag waren die Bauteile ursprünglich wie folgt den VGEs zugeordnet (s. Tabelle: Neuordnung Bauteile im Abschnitt 1):

• VGE 1.1.1 – BT 1.90L

• VGE 1.1.3 – BT 1.150R

• VGE 1.1.5 – BT 1.151R, BT 1.170R

Die Bauteile wurden im Planungsprozess wie folgt neu zugeordnet:

• VGE 1.1.5 – BT 1.150R, BT 1.151R, BT 1.170R, BT 1.180R

• VGE 1.1.6 neu – BT 1.90L

Da für die VGE 1.1.5 und VGE 1.1.6 eine gemeinsame Bauzeit vorgesehen ist, erfolgt keine separate Vergütung der beiden VGEs, sondern die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die VGE 1.1.5 und 1.1.6 werden zusammengefasst

Für die Vergütung der örtlichen Bauüberwachung ist je eine Monatspauschale für die Kernbauzeit und die Vor- und Nachlaufzeit sowie die Winterunterbrechung vertraglich vereinbart. Da die Abrechnung nach der tatsächlichen Bauzeit vereinbart ist, ist eine Honorarfortschreibung gerechtfertigt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifendes Hintergrundwissen. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen im Planungsprozess und Bauablauf, aufgrund der bereits laufenden Baustellen und somit zu Mehrkosten führen würde, welche aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Änderung der Zuordnung der Vergabeeinheiten sowie die Verlängerung der vereinbarten Bauzeit entsprechend der vorgenannten Ausführungen in dieser Form nicht vorhersehbar gewesen sind. Die Dauer vom Beginn der Genehmigungsplanung über den Planfeststellungsbeschluss und der baulichen Umsetzung machen es erforderlich die neuen Randbedingungen (Wohnungsleerstand durch Ent-ölkerung) sowie örtlichen Gegebenheiten (Brückensanierung durch die Stadt Olbernhau) zu berücksichtigen. Nur so kann ein technisch und wirtschaftliches Gesamtergebnis für das Ziel des Hoch

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 940 978.18 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 043 983.18 EUR

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