Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 13 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.018
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 13
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
09526 Olbernhau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Zusätzliche Leistungen die im Zuge der beauftragten Planungsleistungen Leistungsphasen 5 bis 9 Leistungsbild Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013 zu erbringen sind. Untersuchung von Möglichkeiten die im Bereich der Freiberger Straße rechtsufrig geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Funktionalität und Wirtschaftlichkeit zu optimieren.
Postanschrift: Limbacher Straße 357
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Die von der Planungsänderung betroffenen Hochwasserschutzmaßnahmen im Abschnitt 1 erstrecken sich rechtsufrig von ca. Fluss-km 43+450 bis ca. Fluss-km 43+600.
Für die sich im Planungsbereich der Vergabeeinheit(1) (VGE) 1.1.5 - Freiberger Straße 5-15 in Olbernhau unmittelbar - angrenzenden Gebäude ist es charakteristisch, dass die Gebäude (vornehmlich Mehrfamilienhäuser bzw. gewerblich genutzte Nebengebäude) unmittelbar am Gewässer stehen. In fast allen Fällen stellt dabei die bzw. eine Gebäudeaußenwand die Uferbegrenzung dar bzw. ist das Gebäude bzw. Nebengebäude auf der Uferwand errichtet worden.
Im Zuge der Planung zu den Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha wurden Mauerwerksprofile der Gebäudemauern erstellt und beurteilt. Zum überwiegenden Teil sind die vorhandenen Mauern, insbesondere unter den Lastansätzen bei einem Bemessungshochwasser HQ50, nicht standsicher und demzufolge für eine Erhöhung nicht geeignet.
Dem Grundprinzip des eigenständigen Hochwasserschutzbauwerkes folgend, wurde aus diesem Grund in der Entwurfs-und Genehmigungsplanung für den Bereich der VGE 1.1.5 - Freiberger Straße 5-15 - eine vor die bisherige Uferwand und den darüber aufgehenden Gebäuden vorgesetzte Hochwasserschutzwand mit einer gebäudeunabhängigen Gründung vorgesehen. Sämtliche damit im Zusammenhang stehenden technischen Fragestellungen (Gründung, Bauphysik, Grundwasseraustausch, etc.) sind in der Planung mit entsprechenden Lösungen berücksichtigt.
Diese Lösung wurde als die sicherste und in der Bauausführung risikoärmste Variante eingeschätzt und stellt darüber hinaus eine von der vorhandenen Bebauung unabhängige Bauweise dar. Auch bei möglichen Gebäudeänderungen, welche allein im Zuständigkeits- und Handlungsbereich des Grundstückseigentümers liegen, ist bei der angestrebten Bauweise ein durchgehender Hochwasserschutz gegenüber Dritten und der Allgemeinheit gewährleistet.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und der Einreichung zum Planfeststellungsverfahren, waren die Gebäude je nach Unterhaltungszustand noch teilweise bewohnt. Während der langen Laufzeit des Planfeststellungsverfahrens (10 Jahre) hat sich die Nutzung der Gebäude weiter verringert einhergehend mit weiter zunehmendem Leerstand.
Im Rahmen von Rentabilitäts- und Nachhaltigkeitsüberlegungen entstand die Überlegung, inwieweit der Aufwand des eigenständigen Hochwasserschutzbauwerkes vor den Gebäuden technsich sinnvoll und vor allem wirtschaftlich ist.
Auf Grund der sich eingestellten neuen Ranbedingungen, Gebäudeleerstand, wurde seitens der LTV der vollständige Abbruch der Gebäude mit nachfolgender Herstellung einer natürlichen Böschungsausbildung in Betracht gezogen und vertiefender untersucht. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die geänderte technische Planung zu einer sich verkürzenden Bauzeit und zu einer Reduzierung der reinen Baukosten führt. Durch den Abriss der Gebäude sowie der Errichtung einer Böschung wird dem Gewässer in diesem Abschnitt mehr Raum gegeben. Der Gewässerabschnitt wird aus ökolgischen Gesichtspunkten weiter aufgewertet.
Für den sachgemäßen Rückbau der Gebäude, einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen, wie z. B. Medienabtrennung usw. sind zusätzliche Ingenieurleistungen erforderlich, welche folgende Leistungen umfassen:
- Planung, Genehmigung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung zum Gebäuderückbau
- Bausubstanzerfassung, Bausubstanzuntersuchung zur abfalltechnischen Bewertung
Die nachträglich beauftragten zusätzlichen Leistungen sind erforderlich für die Erfüllung des Werkvertrages, hier für die geänderte Planung und Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahme des Projektes. Die hierfür erforderlichen Leistungen waren nicht ursprünglicher Leistungsbestandteile des Hauptvertrages und lassen sich nicht herausgelöst an einen anderen AN übertragen. Der AN verfügt über sehr hohe Projektkenntnisse. Eine Einarbeitung / Koordinierung eines neuen AN würde zu erheblicheren Mehrkosten hinsichtlich Koordinierung- und Abwicklungsaufwandes führen, die in keinem Verhältnis zu den Kosten für die zusätzlichen Leistungen stehen. Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr. 2a und b.I