Lieferung Transporter Referenznummer der Bekanntmachung: 23.0135ZW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Peter-Neuber-Allee 1
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6821-100-0
Fax: +49 6821-100-339
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfs.saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Transporter
Lieferung von Transportern
Lieferung Transporter Kastenwagen 3,5 t
Zentralwerkstatt des Landesbetriebes für Straßenbau Gewerbegebiet Keltenweg 25 66636 Tholey-Theley
Lieferung von 3 Transportern Kastenwagen 3.5 t
Lieferung Transporter Plane/Spriegel 4,5 t
Zentralwerkstatt des Landesbetriebes für Straßenbau Gewerbegebiet Keltenweg 25 66636 Tholey-Theley
Lieferung von 3 Transportern mit Plane/Spriegel 4,5 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Folgende Nachweise können, entsprechend den Anforderungen in der Eigenerklärung zur Eignung, auf gesondertes Verlangen angefordert werden, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt:
- Gewerbeanmeldung
- Berufs- /Handelsregisterauszug
- Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
Folgende Nachweise können, entsprechend den Anforderungen in der Eigenerklärung zur Eignung, auf gesondertes Verlangen angefordert werden, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, testierte Jahresabschlüsse, testierte Gewinn- und Verlustrechnungen oder Informationen über die Bilanz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Ausgefüllter Vordruck EU-Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Vergabeunterlagen bei) gemäß §§ 42-47 VgV, 122-124 GWB.
Dies gilt gegebenenfalls auch für zu benennende andere Unternehmen.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl sowie die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Bieterangabenverzeichnis für Los 1 und Los 2
- eine eingehende Dokumentation zur Fahrzeugausstattung aus der die Erfüllung der gestellten Anforderungen hervorgeht
- Nachweis über die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte. (Meldedaten nach WLTP)
Auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer
- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe
Einhaltung des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn Gesetz und Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von Öffentlichen Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß STFLG. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Arbeitsbedingungen sind unter folgendem Link abrufbar: Saarland - Tarifregister und Tariftreue Stichwort "Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz ".
Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU-Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Straßenbau
Peter-Neuber-Allee 1
66538 Neunkirchen
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6H6QE4
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0681-501-4994
Fax: +49 0681-501-3506
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB bei erkannten Verstößen gegen die Vergabevorschriften, die nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird, wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist ferner gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids, unzulässig. Darüber hinaus sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift: Peter-Neuber-Allee 1
Ort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6821-100-0
Fax: +49 6821-100-339
Internet-Adresse: http://www.lfs.saarland.de