Maßnahme "Einrichtung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation" gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHSFV Referenznummer der Bekanntmachung: KHZG FTB3 Aufklärung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterlausnitzer Straße 81
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle, Klosterlausnitzer Straße 81, 07607 Eisenberg
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waldkliniken-eisenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme "Einrichtung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation" gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHSFV
Liefern und Implementieren eines Aufnahme- und Aufklärungsysstem im Rahmen gemäß KHZG FTB 3
Waldklinikum Eisenberg, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
Liefern und Implementieren eines Aufnahme- und Aufklärungsysstem im Rahmen gemäß KHZG FTB 3
betreffend Ziffer II.2.5)
Zuschlagskriterium:
Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem besten Preis - Leistungsindex (niedrigster Wert).
Der Preis - Leistungsindex ermittelt sich aus dem Quotienten folgender Werte:
> addierter Gesamtpreis brutto
> addierte Punkte aus Bewertung der Wertigkeit der Einzelleistungen.
(Siehe näheres dazu im Formblatt Zuschlagskriterien)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maßnahme "Einrichtung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und eines Systems zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation" gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KHSFV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
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Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
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Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüberder Vergabestelle gerügt werden.
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Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
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Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
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Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
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Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
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Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
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Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt
wurde.
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