Prüfstatiker Referenznummer der Bekanntmachung: VE031-KIO2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenbergstraße 10
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.shg-kliniken.de
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfstatiker
Die Leistungen des Prüfingenieurs sind im Sinne des § 9 Ausführung von Prüfaufträgen des Landesbauordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) zu erfüllen und werden im Vorfeld zur Genehmigungsplanung, während der Genehmigungsplanung, während des Genehmigungsverfahrens sowie während der Bauausführung benötigt.
55743 Idar-Oberstein
0. Vorbemerkungen
Die Unterlagen, die zur Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln und über diese ist Verschwiegenheit zu bewahren.
Bitte Adressieren Sie Ihr Angebot an:
Klinikum Idar-Oberstein GmbH
Über SHG Baudirektion
Sonnenbergstraße 10
66119 Saarbrücken
Bitte übersenden Sie uns Ihr Honorarangebot samt der für die Bewertung erforderlichen Unterlagen bis
Freitag, den 01.09.2023, 12 Uhr
elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Durchgeführt wird ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV.
Aus Gründen der Gleichberechtigung aller Bieter können nur Fragen zum Verfahren oder dem Projekt beantwortet werden, die bis Donnerstag, den 17.08.2023, 17 Uhr gestellt werden.
WICHTIG: Bitte geben Sie beim BVS-HRS folgende Vorgangsnummer für die baustatische Prüfung an:
587 RP 168457
Nur so ist sichergestellt, dass die Honorarangebote durch den selben Sachbearbeitet bearbeitet werden und sichergestellt ist, dass das Grundhonorar identisch ist.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
1. Kurze Projektbeschreibung
Das Klinikum Idar-Oberstein soll in mehreren Bauabschnitten umstrukturiert und modernisiert werden. Im ersten Bauabschnitt wird das bestehende Klinikum durch einen Anbau / Erweiterungsneubau erweitert. Neben einem neuen OP-Bereich mit 8 OP-Sälen sowie einer neuen Intensivstation soll das Gebäude um eine neue Ergo- und Physiotherapie, eine Akutgeriatrie, Neonatologie, Pädiatrie, Allgemeinpflegestation sowie weitere Arztdienst- und Untersuchungsräume erweitert werden. Der Anbau / Erweiterungsneubau wird jeweils an der Nord- und Westseite, teilweise großflächig, an den Bestand angeschlossen. Auf dem Dach des Anbaus soll ein neuer Hubschrauberdachlandeplatz verortet werden.
Im Zuge des 1. Bauabschnitts muss als eine der ersten Maßnahmen der Südhang abgefangen werden, sodass die Feuerwehrumfahrt verschoben werden kann. Das Ingenieurbauwerk für die erforderlichen Hangabfangungen ist neben dem Neubau sowie den Eingriffen in den Bestand ebenfalls zu begleiten.
Der Anbau / Erweiterungsneubau ist als "Skelettbau" in Massivbauweise mit punktgestützter Decke geplant. Die Aussteifung erfolgt über entsprechende Stahlbetonwände und Deckenscheiben. Auf dem Dach ist ein Hubschrauberlandeplatz mit massiver Deckenplatte und Stahlunterkonstruktion vorgesehen.
Die Gründung erfolgt über die anstehenden Felsböden bzw. im vorderen Bereich über eine Pfahlgründung. Der Bestand wird teilweise überbaut bzw. mit Stützen durchörtert. Ebenso müssen in der vorhandenen Heizzentrale tragende Bauteile (Stützen / Fundamente) im laufenden Betrieb eingebaut werden.
Aufgrund der neu geplanten Umfahrungsstraße, die gegenüber der jetzigen Umfahrt auch Richtung Hang verbreitert wird, sind Sicherungsmaßnahmen für die neue Straße erforderlich (Stützbauwerke in Form von bewehrter Erde bzw. auch massiver Stützbauwerke). Ebenso ist eine Überprüfung der Hangsituation an sich erforderlich.
Den Ausschreibungsunterlagen sind folgende Pläne und Dokumente als Grundlage zur Erstellung des Honorarangebots angehängt:
-Grundrisse Objektplanung (Stand 30.05.2023)
-Ansichten und Schnitte Objektplanung (Stand 30.05.2023)
-Bauablaufplan (Stand 23.06.2023)
-Planunterlagen TWP (Stand 28.07.2023)
-Erläuterungsbericht TWP ( Stand 28.07.2023)
-Planung Verkehrsanlagen (Stand 30.06.2023)
-Baugrundgutachten vom 12.11.2021 und 30.09.2022
-Aktueller Rahmenterminplan (Stand 30.06.22023)
-Erläuterungsbericht Objektplanung (Stand 28.07.2023 - Vorabzug)
-Honorarschätzung BVS-HRS (Stand 26.07.2023)
Aktuell liegt noch kein Baugrundgutachten zu den Bodenverhältnissen im Bereich Hangs vor. Dieses befindet sich gerade in Erstellung und wird nachgereicht.
Es ist aktuell noch nicht final abgestimmt ob für die gesamte Maßnahme ein Bauantrag eingereicht wird oder ob der Hochbau und die Außenanalgen (Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerk zur Hangabfangung) in zwei getrennten Bauanträgen eingereicht werden (Objektplanung und Verkerhsanlagen + Ingenieurbauwerke).
Neben dem durch den BVS-HRS ermittelten Honorarangebot bitten wir um die Nennung der Höhe der Nebenkosten und Stundensätze. Zusätzliche Leistungen werden bei Bedarf auf Stundenlohnbasis beauftragt. Siehe hierzu auch Punkt 4 Kriterien.
Neben dem ausgefüllten Honorarformblatt und einer Formlosen Darstellung Ihrer 3 Referenzen bitten wir um ein formloses Konzept zur Erläuterung wie Sie die kurzfristige Verfügbarkeit sowie die notwendige vor-Ort Präsenz sicherstellen.
Folgende Meilensteine bitten wir Sie zu berücksichtigen:
- Bearbeitungsbeginn: Mitte / Ende September 2023
- Abschluss LP 4 - Genehmigungsplanung: Voraussichtlich Anfang November 2023
-Beginn Bauausführung Vorabmaßnahmen: Voraussichtlich Mai 2024
- Beginn Bauausführung Neubau: Voraussichtlich Oktober 2024
- Abschluss Rohbau: Voraussichtlich August 2026
Die genauen Termine werden abschließend im Projektteam abgestimmt.
2. Leistungsbild (Leistungsbeschreibung)
Die Leistungen des Prüfingenieurs sind im Sinne des § 9 Ausführung von Prüfaufträgen des Landesbauordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) zu erfüllen.
A) Kontrolle der statischen Berechnung
Kontrolle der statischen Berechnung hinsichtlich der Nachweise der Tragsicherheit sowie der Gebrauchstauglichkeit, wenn sie der Sicherheit oder der Funktion des Bauwerks dienen, unabhängig der Berechnung, hinsichtlich
- Vollständigkeit
- Berücksichtigung aller Grundlagen
- Berücksichtigung aller Vorschriften
- Konstruktion hinsichtlich der Schnittstellen bei mehreren Planern
- Plausibilität der Systemwahl
- Berücksichtigung aller Einwirkungen
- Plausibilität des Berechnungsmodells
- Nachweise der Tragsicherheit
- Nachweise der Gebrauchstauglichkeit, wenn sie der Sicherheit oder der Funktion dienen (Formänderungen von Decken auf denen tragende Wände stehen, Rissweiten bei weißen Wannen o.ä.)
- Vorhandensein der Zulassungen bei der Verwendung von typisierten Bauteilen
- die Ableitung der Kräfte in den Baugrund
- für die Tragsicherheit des Endzustandes relevante Bauzustände (z.B. Verbundbaukonstruktionen usw.)
- die Baugrubensicherung wenn sie Bestandteil des endgültigen Bauwerkes ist oder wenn sie der Sicherung eines Objekts dient.
B) Prüfung der Konstruktionspläne der tragenden Bauteile
- Übereinstimmung mit der statischen Berechnung
- Einhaltung der Konstruktionsregeln
- Vollständigkeit der Darstellung der tragenden Bauteile
- eindeutige Darstellung
- Hauptabmessungen
- Baustoffsorten bzw. -güten
- Anweisungen für die Ausführung
- Führungs- und Übersichtspläne
- für Betonbauteile:
o Schalungsplan (auf Übereinstimmung mit d. Statik)
o Bewehrungsplan (Durchmesser und Abstände,
o Mindestbewehrung, Verankerungslängen, Stöße,
o Betondeckung, usw.)
- für Metallbau-/Glasbauleistungen:
o Konstruktionspläne, soweit statisch relevant
- Für Stahlbauteile:
o Werkstattplan (Profile, Blechdicken, Anschlüsse, Verbindungsmittel) Hauptabmessungen, usw.
- für Holzbauteile:
- Werksätze (Querschnitte, Verbindungen, Hauptabmessungen, usw.)
C) Prüfdokumentation
- Prüfvermerke
o die statische Berechnung ist am Deckblatt mit einem Prüfvermerk, weiters mit Unterschrift und Datum zu versehen
o Pläne und andere Arbeitsanweisungen sind mit einem Prüfvermerk, weiters mit Unterschrift und Datum zu versehen
- Prüfberichte
oPrüfberichte können für Teile des Prüfumfangs erstellt werden.
In jedem Fall ist ein abschließender Bericht zu erstellen.
- Der Prüfbericht enthält
o Prüfer
o Gegenstand der Prüfung
o Bauherr bzw. Auftraggeber
o Projektersteller
o Grundlagen
o Verwendete Berechnungs- und Prüfmethoden
o Aufzählung der geprüften Dokumente
o Allfällige Abweichungen von den technischen
o Baubestimmungen (Zustimmungsvermerk)
o Ergebnis der Prüfung
o Allfällige Auflagen
o Unterschrift, Datum und Rundsiegel
Folgende Leistungen sind neben der Überprüfung und Dokumentation der Tragwerksplanung und der Berechnungen zwingend durch den Prüfstatiker zu erbringen:
-Es sind wesentlichen Abstimmungen mit dem Prüfingenieur bereits vor Erstellung der Genehmigungsplanung bzw. vor Einreichen der Genehmigungsunterlagen erforderlich
-Prüfen von Werkstattzeichnungen für den Stahlbau (Hubschrauberlandeplatz)
-Prüfen evtl. vorhandener Fertigteilpläne
-Prüfung von vorgehängten Fassaden, Geländern, absturzsichernden Maßnahmen -
-Bewehrungsabnahmen sind zwingend durchzuführen
-Verfügbarkeit im Hinblick auf die Bauüberwachung im Zuge der Rochbauarbeiten sowie der Eingriffe in den Bestand muss gewährleistet sein
Grundsätzlich wird eine gute Verfügbarkeit durch den Prüfstatiker erwartet.
3. Vergütung
Die Honorarermittlung erfolgt durch den BVS-HRS. Das Angebot muss Ihre Stundensätze enthalten. Die Nebenkosten können lediglich prozentual angegeben werden. Eine separate Abrechnung von Reisekosten ist nicht gewünscht und ist in den Nebenkosten entsprechend zu berücksichtigen.
In Abhängigkeit von der projektspezifischen Laufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis gemäß § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, dass die Befähigung als Prüfstatiker in Rheinland-Pfalz im Sinne der Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit (PrüfSStBauVO) zu agieren
- Eigenerklärung gemäß § 75, Absatz 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt
-Durschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 1 bis 5 VgV: Die Eignung ist nachgewiesen ab einem Durchschnitt von 300.000 € netto (Durchschnitte der Jahre 2020 / 2021 / 2022)
Eigenerklärung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:
Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR.
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß §§ 46 Absatz 3 Nr. 1, 75 Absatz 5 VgV:
Darstellung ausreichender Erfahrung, um den Auftrag in angemessener Qualität auszuführen. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage von drei Referenzen , aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen in diesem Los auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen.
Bewerbergemeinschaft:
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten
Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Zugelassen sind alle Bewerer, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und die Befähigung besitzen als Prüfstatiker im Land Rheinland-Pfalz im Sinne der PrüfSStBauVO zu agieren
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Verpflichtungserklärung nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Angebots (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform
Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen
Eigenerklärungen soll das Formular "710 Eigenerklärung zur Eignung", die "Verpflichtungserklärung STTG" sowie die "Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland" verwendet werden, die über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Angebotsunterlagen sind elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, nach erfolgter Submission Unterlagen nachzufordern.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben ein gemeinsames Angebot ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen (vgl. Vergabeunterlagen). Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Vergabeunterlangen: Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der auch der Vertreter
der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird
verwiesen.
6. Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen können bis Donnerstag, den 17.08.2023 17 Uhr über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter
VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die
Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen
Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften
bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht
spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB).