Ausschreibung_Wäscheversorgung_Klinikum_Saarbrücken_07/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 5087885
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Winterberg 1
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818919746
Fax: +49 6818919717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Eschberger Weg 43
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818919746
Fax: +49 6818919717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung_Wäscheversorgung_Klinikum_Saarbrücken_07/2023
Wäscheversorgung für die Klinikum Saarbrücken gGmbH sowie die Saarbrücker Pflege gGmbH.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Klinikum Saarbrücken gGmbH sowie die Saarbrücker Pflege gGmbH (nachfolgend auch nur "die Auftraggeber" genannt) beabsichtigen die Neuvergabe der Dienstleistung der Wäscheversorgung der beiden Gesellschaften.
Alle weiteren Einzelheiten möchten Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen, hier insbesondere Anlage 3 Leistungsbeschreibung entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte beachten Sie hierzu die beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage 2 Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.