Außenwerbung Gera Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 008
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 3658381120
Fax: +49 3658381125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenwerbung Gera
Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Straßen und teilweise anderen öffentlichen (gewidmeten) Flächen der Stadt Gera (nachfolgend „Stadt“) inklusive Fahrgastunterständen (nachfolgend "FGU").
Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7).
Stadt Gera
Dem Außenwerber ist es im Rahmen des rechtlich Zulässigen gestattet, die nachfolgend prognostisch aufgeführten Zahlen und Formate an Werbeträgern vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen zu errichten, unterhalten/betreiben und an in der zweiten Verfahrensstufe (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7) näher definierten Standorten auf öffentlichen Flächen der Stadt zu nutzen:
- bis zu 13 Digitale Groß-Screens, neun (9) m², quer, auf Monofuß (jeweils gegen Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1)
- bis zu 158 Digitale Klein-Screens, 70'' bis 84'', hochkant, davon bis zu 43 freistehend (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und bis zu 100 in FGU (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (im FGU oder ausgelagert) im Verhältnis 1:1) und bis zu 15 ausgelagert.
- bis zu 3 Digitale Groß-Säulen, bis zu 8/1 (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:1)
- bis zu 3 City-Light-Säule, 8/1, auch drehend (jeweils gegen Reduzierung einer digitalen Groß-Säule im Verhältnis 1:1)
- bis zu 13 City-Light-Board/Mega-Light (18/1, quer) (jeweils gegen Reduzierung eines digitalen Groß-Screens im Verhältnis 1:1)
- bis zu 158 City-Light-Poster-Vitrinen, 4/1, hochkant, davon bis zu 43 freistehend (jeweils gegen Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (freistehend) im Verhältnis 1:1), zwingend davon 5 als Stadtinformationsanlage (eine Seite für die Stadt) und bis zu 100 in FGU (jeweils gegen Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (im FGU) im Verhältnis 1:1), von den City-Light-Poster-Vitrinen in FGU wiederum bis zu 15 ausgelagert, von den City-Light-Poster-Vitrinen in FGU wiederum zwingend 25 als Stadtinformationsanlage (eine Seite für die Stadt).
Der Zusatz Zwingend bedeutet, dass die Werbeträger/Flächen zwingend vorzuhalten sind. Hinzu tritt die Pflicht des Konzessionärs, 121 FGU zu sanieren und 161 FGU instand zu halten, zu betreiben und die Verkehrssicherungspflicht zu tragen.
Über die genauen Zahlen werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert (vgl. Ziff. VI.3 Nr. 7). Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren durch die Stadt noch geändert werden.
1. Nebenangebote u. Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,
— PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen, aufgeteilt in spezifischen Umsatz analoge Werbeträger und digitale Werbeträger auf kommunalem Grund nach Straßenrecht (nachfolgend kommunaler Grund) sowie auf sonstigem (privatem) Grund.
Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Stadt für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
TL1. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren analogen und/oder digitalen Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung auf kommunalem Grund mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten.
TL2. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf sonstigem (privatem) Grund. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf Basis vergleichbarer analoger und/oder digitaler Werbeträger auf privatem Grund zum Gegenstand hatten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL1 und TL2: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestens eine der Referenzen muss mithin den erfolgten Aufbau und Betrieb vergleichbarer Werbeträger nach TL 1 und TL2 umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 28.08.2023, 12:00 Uhr, an die Stadt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Stadt behält ich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.
6. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.
Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Stadt werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
10. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
11. Die Stadt behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt behält sich vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.
12. Zu. Ziff. II.1.5) und II.2.6): Der geschätzte Wert der Konzession wird aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbes nicht mitgeteilt. Der EU-Schwellenwert ist überschritten.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737254
Fax: +49 36137739354
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3658381120
Fax: +49 3658381125
Internet-Adresse: www.gera.de