Vergabe des Auftrags zur Gewinnung der LEADER- Regionalmanagements in der kommenden ELER-Förderperiode mit insgesamt 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: LEADER 2-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ritterstraße 14
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de/
Postanschrift: Friedrich-Rückert-Str. 14-18
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag-hildburghausen-sonneberg.de/
Postanschrift: Groschwitz Nr. 1
Ort: Rudolstadt
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leader-saalfeld-rudolstadt.de/
Die Beschaffung betrifft jeweils das LEADER-Regionalmanagement je Auftraggeber je Los.
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Auftrags zur Gewinnung der LEADER- Regionalmanagements in der kommenden ELER-Förderperiode mit insgesamt 3 Losen
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
In Thüringen gibt es insgesamt 15 LEADER-Regionen, die den gesamten
ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine Regionale Aktionsgruppe
(RAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und
Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der
Fördermittel entscheiden.
Die Vergabestelle der Arbeitsgruppe IV (Arbeits- und Wirtschaftsförderung) des
Thüringer Landesverwaltungsamtes übernimmt in einem zweiten
Vergabeverfahren im Auftrag des TMIL die Durchführung der Vergabe der
Regionalmanagements für 3 LEADER-Regionen auf der Grundlage des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und
dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).
RAG Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt e. V.
Thüringen, je nach Los in unterschiedlichen Regionen
LEADER ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes, die maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen setzt.
Die hier abgeforderte Leistung beinhaltet die Durchführung des lokalen LEADER-Managements (sog. Regionalmanagement) einschließlich der Betreibung und Leitung einer örtlichen Geschäftsstelle für das lokale Aktionsbündnis in der LEADER-Region. Die Gebietskulisse der LEADER-Region Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt umfasst den Landkreis Gotha, den Ilm-Kreis sowie die südwestlichen, ländlich geprägten Ortsteile der Stadt Erfurt (Töttelstädt, Ermstedt, Gottstedt, Schmira, Möbisburg-Rhoda, Molsdorf, Waltersleben, Egstedt, Alach).
Für das LEADER-Management werden 1,2 Vollzeitstellen, mindestens jedoch 1,0 Vollzeitstellen veranschlagt.
Das Regionalmanagement soll die RAG im Leistungszeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen sowie Antragsteller bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der Geschäftsstelle der RAG übernehmen.
Mit dem abgeforderten LEADER-Regionalmanagement soll mithin die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) professionell umgesetzt werden. Die Aktivierung, Bündelung und Vernetzung lokaler Entwicklungskräfte durch das Regionalmanagement ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit zur Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und die Durchführung von Projekten soll im Rahmen eines Regionalmanagements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung und Innovation, Dokumentation, Monitoring und Evaluation, Verwaltung sowie Qualifizierung zielgerichtet entwickelt werden. Das Regionalmanagement erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen Bürgergesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region und unterstützt diese, auf der Grundlage der RES, aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte für die Region. Das Regionalmanagement organisiert den Erfahrungsaustausch und die Projektarbeit mit anderen Regionen. Das Regionalmanagement führt entsprechend den Vorgaben aus der RES Monitoring und Evaluierungen durch.
Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER-Regionen in Thüringen und bundesweit (BAGLAG) und fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum und dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 für die LEADER-Region Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt kann auf der Website der RAG eingesehen und heruntergeladen werden.
mit Verlängerungsoption für 2 Jahre, viermalig um jeweils sechs Monate.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
Vertragslaufzeit ab Zuschlagserteilung, frühestens zum 15.07.2023.
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V.
Die Gebietskulisse umfasst dabei den Landkreis Hildburghausen sowie den Landkreis Sonneberg.
Die hier abgeforderte Leistung beinhaltet die Durchführung des LEADER-Regionalmanagements einschließlich der Betreibung und Leitung der regionalen Geschäftsstelle für die lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Hildburghausen-Sonneberg. Das LEADER-Regionalmanagement soll die RAG im Leistungszeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen sowie Projektträger bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Betreibung sowie Leitung der Geschäftsstelle der RAG übernehmen.
Mit dem abgeforderten LEADER-Regionalmanagement soll mithin die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) professionell umgesetzt werden. Die Aktivierung, Bündelung und Vernetzung lokaler Entwicklungskräfte durch das LEADER-Regionalmanagement ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit für die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und die Durchführung von Projekten soll im Rahmen des LEADER-Regionalmanagements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung und Innovation, Dokumentation, Monitoring und Evaluation, Verwaltung sowie Qualifizierung zielgerichtet entwickelt werden. Das LEADER-Regionalmanagement erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen Bürgergesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region und unterstützt diese auf der Grundlage der RES aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte für die Region. Das LEADER-Regionalmanagement organisiert den Erfahrungsaustausch und die Projektarbeit mit anderen Regionen. Das LEADER-Regionalmanagement führt entsprechend den Vorgaben aus der RES Monitoring und Evaluierungen durch.
Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER-Regionen in Thüringen und bundesweit und fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG und der öffentlichen Verwaltung (Kommunen, Bewilligungsbehörden, Ministerien).
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 für die LEADER-Region Hildburghausen-Sonneberg kann auf der Website der RAG eingesehen und heruntergeladen werden (www.rag-hildburghausen-sonneberg.de).
Frühestens ab 15.07.2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption für 2 Jahre.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
Vertragslaufzeit ab Zuschlag, frühestens ab 15.07.2023
LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt e.V.
Die LEADER Region umfasst das Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.
Die LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt e.V. ist mit der am 20.12.2022 genehmigten Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) "LEADER Region Saalfeld-Rudolstadt - lebenswert, weltoffen, krisenfest" als LEADER Förderregion der EU-Förderperiode 2023-2027 anerkannt.
Die Regionale Aktionsgruppe (RAG) möchte sich zur Umsetzung der Strategie eines externen Regionalmanagements bedienen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung des Regionalmanagements im Förderzeitraum 2023-2027. Optional ist eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum 01.01.2028 - 30.11.2029 für ein reduziertes Leistungsbild in der Nachlaufzeit der Förderperiode zu kalkulieren. Die Vertragsverlängerung kann einmalig oder in mehreren kürzeren Abschnitten erfolgen. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird Bestandteil des Vertrages.
Grundlage der Arbeit des Regionalmanagements ist die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) in der jeweiligen Fassung ihrer Genehmigung durch das TMIL. Zur Angebotsabgabe ist die RES in der Fassung vom Oktober 2022 relevant (https://leader-saalfeld-rudolstadt.de/fp2023-2027/res2023).
Alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Informationen sind über die Internetseite der LEADER Aktionsgruppe abrufbar.
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 enthält insbesondere folgende, für die Leistungsbeschreibung des Regionalmanagements relevante Aussagen zu:
- Handlungsfeldern, Ziele und Maßnahmen im Förderzeitraum,
- Umsetzung Monitoring und Evaluierung,
- Verfahren zur Projektauswahl,
- Organisationsstruktur der RAG,
- Aufgaben des Regionalmanagements
Die ausgeschriebene Leistung wird gefördert. Im Rahmen der Leistungserbringung sind entsprechende Vorgaben des Fördermittelgebers durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und bei Bedarf mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Das Regionalmanagement soll im Äquivalent von 1,5 - 2 Vollzeitstellen beauftragt werden.
Optional ist eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum 01.01.2028 - 30.11.2029 für ein reduziertes Leistungsbild in der Nachlaufzeit der Förderperiode zu kalkulieren. Die Vertragsverlängerung kann einmalig oder in mehreren kürzeren Abschnitten erfolgen.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RAG Gotha - Ilm-Kreis - Erfurt e. V.
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LEADER Aktionsgruppe Saalfeld-Rudolstadt e.V.
Ort: Bad Berka
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und
2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit
nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf
einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.