Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut Referenznummer der Bekanntmachung: SEB L 02/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert- Blum- Straße 1
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3631-6390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abwasser-nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut
Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut
Es ist beabsichtigt, alle 3 Lose an einen Bieter zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einzelne Lose zu vergeben.
Jeder Bieter hat das Los 1 selbst zu realisieren (kein Einsatz von Nachunternehmern).
Klärschlammentsorgung
Kläranlage Nordhausen
Hallesche Straße 135
99734 Nordhausen
ca. 3.200 t/a Klärschlammentsorgung
mit Optionsverlängerung um 2 weitere Jahre
Rechengutentsorgung
Kläranlage Nordhausen
Hallesche Straße 135
99734 Nordhausen
ca. 55 t/a Rechngutentsorgung
mit Optionsverlängerung um 2 weitere Jahre
Sandfang- und Kanalspülgutentsorgung
Kläranlage Nordhausen
Hallesche Straße 135
99734 Nordhausen
ca. 55 t/a Sandfanggut
ca. 50 t/a Kanalspülgut
mit Optionsverlängerung um 2 weitere Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- Referenz über realisierte Aufträge zur Verwertung der oben angegebenen Abfallstoffe
- Nachweis der Qualitätssicherung bei der Verwertung der zu entsorgenden Abfallstoffe in Ihrer Firma
- Bei vorgesehener Kompostierung Nachweis der amtlichen Genehmigung
- Bei vorgesehener landwirtschaftlicher Verwertung Nachweis der genehmigten Aufbringflächen
- Bei vorgesehener Zwischenlagerung Nachweis der amtlichen Genehmigung des Zwischenlagers
- Bei vorgesehener landbaulicher Verwertung der Abfallstoffe Nachweis der amtlichen Genehmigung zu dieser Maßnahme
- Für alle Verwertungspfade und Abfallstoffe ist der Nachweis über die Verwertungskapazität zu erbringen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation und die Angebotsunterlagen werden nur in deutscher Sprache
akzeptiert.
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Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die
Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
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Nebenangebote sind zugelassen, jedoch nicht für Pauschalangebote.
Grundsätzlich gilt: Für Transport und Wägung sind keine Nebenangebote zugelassen!
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Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von: 5,0 v.H. der Auftragsssumme (inkl.
Mehrwertsteuer)
Sicherheit kann durch Hinterlegung von Geld oder durch eine entsprechende
Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen.
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Es gilt für die Ausführung die VOL/B.
Postanschrift: Jorge- Sepriúm- Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
§160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.