Rahmenvereinbarung zur Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Mühlhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 8/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathenaustr. 13
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justiz.thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Briefsendungsbeförderung für die Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Mühlhausen
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gem. § 15 I 1 VgV eine
Rahmenvereinbarung zur Briefsendungsbeförderung mitsamt dazugehörigen
Dienstleistungen für die Justizbehörden (insgesamt 6 Standorte - in Mühlhausen,
Heilbad Heiligenstadt, Nordhausen und Sondershausen) des Landgerichtsbezirks
Mühlhausen zu vergeben.
Der Vertrag beginnt am 01.02.2024 und endet am
30.06.2025.
Hauptleistungspflichten:
Beförderung von Briefen (Standardbrief, Kompaktbrief, Großbrief, Maxibrief, einschließlich Einschreiben) nebst
a) Anlieferung des Postfachpostguts
b) Abholung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen
c) Frankierung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen
d) Zustellung der Briefpost der aufgeführten Dienststellen
e) Leerung der Postfächer der aufgeführten Dienststellen
f) Auslieferung an Postfächer
g) Ausführung von Einschreibungen
h) Übergabe von Postsendungen mit im Ausland liegenden Sendungsziel an die
Deutsche Post AG
Die nach § 6 SaubFahrzeugBeschG festgelegten Mindestziele sind bei Ausführung der Dienstleistung einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bestimmungen zur E-Vergabe:
Grundsätzlich ist sämtliche Korrespondenz über www.evergabe-online.de zu führen.
Für die fristwahrende Übermittlung von Bieterfragen oder eines Angebots durch
Hochladen
der entsprechenden Dokumente auf der Internetplattform www.evergabe-online.de
ist die Zeit nach UTC+1 (MEZ - Winterzeit), respektive UTC+2 (MESZ - Sommerzeit)
maßgeblich.
Rechtsschutzbelehrung:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses
Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005
(GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der
Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der
Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des
Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber
den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein
Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen
Lasten zu erheben.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des
Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland