Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Thüringer Aufbaubank (TAB) 2023 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: TAB - 2023 JAP

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Aufbaubank - Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: Gorkistraße 9
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aufbaubank.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Thüringer Aufbaubank (TAB) 2023 - 2026

Referenznummer der Bekanntmachung: TAB - 2023 JAP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung für die Durchführung der Jahres- und Konzernabschlussprüfungen der TAB für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 1 114 167.31 EUR / höchstes Angebot: 1 236 270.00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung für die Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse sowie Konzernabschlüsse und Prüfung der zusammengefassten Lageberichte der Thüringer Aufbaubank (TAB) zum 31.12.2023 bis zum 31.12.2026, jeweils Vorprüfung sowie einschließlich Prüfung der Einhaltung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden.

Die unter Beachtung genereller gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen sowie des Thüringer Aufbaubankgesetzes (ThürAufbBkG) und der TAB-Satzung zu erbringenden Dienstleistungen (Prüfungsleistungen) umfassen:

- Jahresabschlussprüfung und Prüfung des zusammengefassten Lageberichts der Thüringer Aufbaubank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026

- Konzernabschlussprüfung und Prüfung des zusammengefassten Lageberichts der Thüringer Aufbaubank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2026

- Prüfung der Einhaltung von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und Erstellung einer gesonderten Anlage mit den Prüfungsergebnissen nach § 53 HGrG im Prüfungsbericht

- Persönliche Vorstellung der Prüfungsergebnisse in den jeweiligen Gremienversammlungen durch den verantwortlichen Prüfungsleiter

- Information, falls Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex des Freistaats Thüringen (PCGK) ergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsstrategie und -planung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 45
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 038-111970
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: TAB - 2023 JAP
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Thüringer Aufbaubank (TAB) 2023 - 2026

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 1 114 167.31 EUR / höchstes Angebot: 1 236 270.00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: +49 361-573321276
Fax: +49 361-573321059
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 135 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.

Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser bzw. dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber / Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers / Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen könnten, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bewerber / Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2023

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