Waferprober Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2023-75

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Fürstengraben 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wissenschaft und Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Waferprober

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2023-75
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt die Beschaffung eines Waferprobers zur elektrischen Charakterisierung von Mikrostrukturen. Der Waferprober soll zur mechanisierten präzisen Messung von elektrischen Widerständen mikrostrukturierter Halbleitersensorchips auf Waferlevel eingesetzt werden. Ferner soll das Gerät die Möglichkeit bieten auch Signalspannungen zu messen. Dazu muss eine Erweiterung des Geräts zur Aufnahme einer Faser zur Beleuchtung der Halbleitersensorchips mit Infrarotem Licht (ca. 5 µm Wellenlänge) gegeben sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leibniz-Institut für Photonische Technologien e.V. (Leibniz-IPHT), Albert-Einstein-Straße 9, 07745 Jena.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt die Beschaffung eines Waferprobers zur elektrischen Charakterisierung von Mikrostrukturen. Der Waferprober soll zur mechanisierten präzisen Messung von elektrischen Widerständen mikrostrukturierter Halbleitersensorchips auf Waferlevel eingesetzt werden. Ferner soll das Gerät die Möglichkeit bieten auch Signalspannungen zu messen. Dazu muss eine Erweiterung des Geräts zur Aufnahme einer Faser zur Beleuchtung der Halbleitersensorchips mit Infrarotem Licht (ca. 5 µm Wellenlänge) gegeben sein. Alle geforderten Spezifikationen sind in Anlage 2 aufgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 079-239638
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Waferprober

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren unterliegt dem ThürVgG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im

Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die

Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit

Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von

15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der

Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen

kann.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2023

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