Waferprober Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2023-75
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fürstengraben 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Waferprober
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt die Beschaffung eines Waferprobers zur elektrischen Charakterisierung von Mikrostrukturen. Der Waferprober soll zur mechanisierten präzisen Messung von elektrischen Widerständen mikrostrukturierter Halbleitersensorchips auf Waferlevel eingesetzt werden. Ferner soll das Gerät die Möglichkeit bieten auch Signalspannungen zu messen. Dazu muss eine Erweiterung des Geräts zur Aufnahme einer Faser zur Beleuchtung der Halbleitersensorchips mit Infrarotem Licht (ca. 5 µm Wellenlänge) gegeben sein.
Leibniz-Institut für Photonische Technologien e.V. (Leibniz-IPHT), Albert-Einstein-Straße 9, 07745 Jena.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt die Beschaffung eines Waferprobers zur elektrischen Charakterisierung von Mikrostrukturen. Der Waferprober soll zur mechanisierten präzisen Messung von elektrischen Widerständen mikrostrukturierter Halbleitersensorchips auf Waferlevel eingesetzt werden. Ferner soll das Gerät die Möglichkeit bieten auch Signalspannungen zu messen. Dazu muss eine Erweiterung des Geräts zur Aufnahme einer Faser zur Beleuchtung der Halbleitersensorchips mit Infrarotem Licht (ca. 5 µm Wellenlänge) gegeben sein. Alle geforderten Spezifikationen sind in Anlage 2 aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Waferprober
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren unterliegt dem ThürVgG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im
Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die
Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit
Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von
15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen
kann.