Rahmenvertrag IT Kleinteile & Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 24.32-2912-063-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Linderbacher Weg 30
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-574317402
Fax: +49 361-574317499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT Kleinteile & Zubehör
Rahmenvertrag über die Lieferung auf Abruf mittels separaten Webshop des Auftragnehmers von IT-Kleinteilen und Zubehör
siehe Anlage 2 zum Rahmenvertrag "Bedarfsstellen"
Rahmenvertrag über die Lieferung auf Abruf mittels separaten Webshop des Auftragnehmers von IT-Kleinteilen und Zubehör (siehe Leistungsbeschreibung und Anlage 1 "Preisblatt")
Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01) Bietererklärung (Vordruck)
02) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck)
03) Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Vordruck)
01) Preisblatt
02) Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
03) Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck)
04) Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB (Vordruck)
05) Verpflichtung Tariftreue Mindestentgelt (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
06) Verpflichtungen Nachunternehmer Tariftreue (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
07) Bietergemeinschaftserklärung
08) Kriterienkatalog
09) Rahmenvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Erfurt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.