Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681/5000240
Fax: +49 681/5000308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte ~15.000 Mg

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Hauptort der Ausführung:

Abholort: Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine in Neunkirchen/Saar

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um den Transport und die Verwertung des Altholzanteils (AVV 200138) sicherzustellen, wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ein Auftragnehmer gesucht, der für einen Zeitraum von mind. 12 Monaten die Leistungen Transport und Verwertung des Altholzanteils als Dritter im Sinne des § 22 KrWG durchführt.

Überblick über die Leistungen im Einzelnen:

- Transport von der Umschlagsanlage zu der / den Behandlungsanlage(n) des Auftragnehmers, soweit die Behandlungsanlage(n) nicht im Saarland liegt / liegen.

- Behandlung des Altholzanteils in der / dem vom Auftragnehmer bereitgestellten Verwertungsanlagenanlage(n)

- Vermarktung der bei der Altholzverwertung entstehenden Produkte

- Entsorgung der Störstoffe.

Zur Verwertung sind sämtliche Anlagen/Verfahren zulässig, die dem Stand der Technik, den gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen sowie den zusätzlichen Anforderungen dieses Verfahrens entsprechen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-211235
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EVS-ABW-R2.1-26200-000-063 212890 / 2023_028
Bezeichnung des Auftrags:

Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS GmbH Region Südwest
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche oder treten sonstige Fragen und Probleme auf, sind diese unverzüglich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport mitzuteilen. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet.

Wichtiger Hinweis: Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 dient lediglich als Platzhalter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/07/2023