Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681/5000240
Fax: +49 681/5000308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte
Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte ~15.000 Mg
Abholort: Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine in Neunkirchen/Saar
Um den Transport und die Verwertung des Altholzanteils (AVV 200138) sicherzustellen, wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ein Auftragnehmer gesucht, der für einen Zeitraum von mind. 12 Monaten die Leistungen Transport und Verwertung des Altholzanteils als Dritter im Sinne des § 22 KrWG durchführt.
Überblick über die Leistungen im Einzelnen:
- Transport von der Umschlagsanlage zu der / den Behandlungsanlage(n) des Auftragnehmers, soweit die Behandlungsanlage(n) nicht im Saarland liegt / liegen.
- Behandlung des Altholzanteils in der / dem vom Auftragnehmer bereitgestellten Verwertungsanlagenanlage(n)
- Vermarktung der bei der Altholzverwertung entstehenden Produkte
- Entsorgung der Störstoffe.
Zur Verwertung sind sämtliche Anlagen/Verfahren zulässig, die dem Stand der Technik, den gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen sowie den zusätzlichen Anforderungen dieses Verfahrens entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport und Verwertung des Altholzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche oder treten sonstige Fragen und Probleme auf, sind diese unverzüglich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Subreport mitzuteilen. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet.
Wichtiger Hinweis: Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 dient lediglich als Platzhalter.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).