Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Nordhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 38/61/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3631-6969498
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Nordhausen
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt die Neuauftsellung ihres Flächennutzungsplanes. Die Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) ist erforderlich, da seit dem Inkrafttreten 2009 zahlreiche Veränderungen eingetreten sind, denen kleinräumige Planänderungen nicht mehr gerecht werden können.
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt die Fortschreibung des aktuellen Flächennutzungsplanes (FNP). Die genaue Beschreibung der Leistung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Beginn des Ausführungszeitraum voraussichtlich am 19.10.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend
mit dem Angebot einzureichen, es kann nicht nachgefordert werden.),
- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis,
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576,
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
- die "Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 DSGVO",
- das Formblatt „Unternehmensdaten“,
- Erklärung zu Unterauftragnehmern,
- Nachweis (Büroinhaber oder Projektleiter) der Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder vergleichbare Kammer mit dem Berufsbild Stadtplaner / Stadtplanerin
- Nachweis vom mindestens einem abgeschlossenen FNP mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 inkl. Umweltbericht in den letzten 5 Jahren
- Angaben welche Fachkräfte mit welcher Ausbildung für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und wie viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind
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Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern,
- bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur
Eignungsleihe,
sowie
die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters
/derBieter:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und
12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2
ThürVgG),
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17
ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen
und ggf. für Nachunternehmer:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm
(§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
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HINWEISE:
1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der
Eignung gemäß § 48 Abs. 8 VgV durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.
B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis)
oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen
Zertifizierungsstandards geführt wird. Dies befreit nicht von der Vorlage der
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576!
2. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden
gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber
bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis
bzw. die gen. Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Formblätter
/Erklärungen nach dem ThürVgG.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter
Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur
angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Siehe Formblatt 631 EU bzw. 632 EU
- Nachweis (Büroinhaber oder Projektleiter) der Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder vergleichbare Kammer mit dem Berufsbild Stadtplaner / Stadtplanerin
- Nachweis vom mindestens einem abgeschlossenen FNP mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 inkl. Umweltbericht in den letzten 5 Jahren
- Angaben welche Fachkräfte mit welcher Ausbildung für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und wie viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei
- bei Unterauftragnehmern: Erklärung bzw. Verpflichtung zu Unterauftragnehmern
- bei Bietergemeinschaft: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eignungsleihe:
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der
Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die
Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter
hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die
Eigenerklärungen und Angaben unter Ziff. III. dieser Auftragsbekanntmachung und
ggf. weitere Erklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Vollständiges Ausfüllen der Vergabeunterlagen:
Das Leistungsverzeichnis/die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind vollständig
auszufüllen. Sämtliche dort geforderten Angaben sind einzutragen. Das Angebot
muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Anderenfalls muss das Angebot wegen
Unvollständigkeit/Nichtenthaltens der geforderten Erklärungen von der Wertung
ausgeschlossen werden.
elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de)
heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form
über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf
anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail
oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Jorge-Semprùn-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage
nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und
Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des
Vergabeverstoßes
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.
1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist
schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).