Schleuderprüfsystem für additiv gefertigte Werkzeuge und -komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 WIN 0040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Näherstiller Straße 10
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98574
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3683690011
Fax: +49 3683690016
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gfe-net.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schleuderprüfsystem für additiv gefertigte Werkzeuge und -komponenten
Investition in ein Schleuderprüfsystem für additiv gefertigte Werkzeuge und -komponenten. Dieses soll qualifiziert und modifiziert werden, um elastische und plastische Verformungsanalysen bei Grenzdrehzahlen bis zum Werkzeugversagen in Form von Berstprüfungen durchzuführen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Investition in ein Schleuderprüfsystem für additiv gefertigte Werkzeuge und -komponenten gemäß Auftragsunterlagen.
FTI-Richtlinie des Freistaates Thüringen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.