Saarland-Sporttoto GmbH - Teilnahmephase Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Saaruferstr. 17
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saartoto.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Saarland-Sporttoto GmbH - Teilnahmephase
Die 16 Lotteriegesellschaften veranstalten auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse unter anderem die Lotterie LOTTO 6aus49 mit den Zusatzlotterien Spiel 77 und SUPER6 sowie die Lotterie GlücksSpirale. Für die Durchführung dieser Lotterien sind allein die Lotteriegesellschaften verantwortlich, konkret für die Durchführung der Lotterie LOTTO 6aus49 und SUPER 6 Saartoto.
Die Ziehung der Gewinnzahlen von LOTTO 6aus49 und die Bekanntgabe der Gewinnzahlen von Spiel77, SUPER 6 und GlücksSpirale werden live auf einem Internetportal der Lotterie-gesellschaften (www.lotto.de) sowie weiteren Internetmedien ausgestrahlt. Die Lotteriegesellschaften haben Saartoto beauftragt, einen geeigneten Auftragnehmer mit der Produktion der Ziehungssendung, einschließlich deren Ausstrahlung sowie der Aufbewahrung der Ziehungsgeräte, zu beauftragen.
Saarland-Sporttoto GmbH Saaruferstr. 17 66117 Saarbrücken
Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ist die Gemeinschaft der 16 selbständigen staatlichen Lotteriegesellschaften der Bundesländer. Er bündelt und vertritt die Interessen der Lottriegesellschaften gemäß den Grundsätzen für Glücksspiel in Deutschland. In Deutschland sind die Bundesländer für das Glücksspielwesen zuständig. Die 16 Lotteriegesellschaften spiegeln die föderale Struktur der Bundesrepublik wieder.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Glücksspielstaatsvertrag 2021 der Länder und den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Die 16 Lotteriegesellschaften stehen unter direkter staatlicher Kontrolle und erfüllen einen gesetzlichen, ordnungsrechtlichen Auftrag. Der Auftrag zur Durchführung öffentlicher, transparenter und manipulations-sicherer Ziehungen ergibt sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Selbstverständnis der 16 Lotteriegesellschaften.
Die 16 Lotteriegesellschaften veranstalten auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse unter anderem die Lotterie LOTTO 6aus49 mit den Zusatzlotterien Spiel 77 und SUPER6 sowie die Lotterie GlücksSpirale. Für die Durchführung dieser Lotterien sind allein die Lotteriegesellschaften verantwortlich, konkret für die Durchführung der Lotterie LOTTO 6aus49 und SUPER 6 Saartoto.
Die Ziehung der Gewinnzahlen von LOTTO 6aus49 und die Bekanntgabe der Gewinnzahlen von Spiel77, SUPER 6 und GlücksSpirale werden live auf einem Internetportal der Lotterie-gesellschaften (www.lotto.de) sowie weiteren Internetmedien ausgestrahlt. Auf den Portalen sind die Ziehungssendungen inkl. der archivierten Ziehungssendungen öffentlich zugänglich.
Die Lotteriegesellschaften haben Saartoto beauftragt, einen geeigneten Auftragnehmer mit der Produktion der Ziehungssendung, einschließlich deren Ausstrahlung sowie der Aufbewahrung der Ziehungsgeräte, zu beauftragen.
Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf drei Jahre mit einer Option zur Verlängerung für ein Jahr (3+1).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Wenn nach Abschluss der Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien und -nachweise gem. Ziffern III.1.1
bis III.1.3 dieser EU-Auftragsbekanntmachung mehr als fünf geeignete Bewerber ermittelt wurden, erfolgt die
Begrenzung der Zahl der Teilnehmer anhand folgender Kriterien:
Es können maximal 120 Punkte erreicht werden.
(1) Vergleichbarkeit der Referenzen (max. 100 Punkte)
3 / 7
Es werden maximal 4 Referenzen herangezogen. Dabei werden die Referenzen berücksichtigt, die der
Auftragnehmer laut Teilnahmeformular mit der Priorität 1, 2, 3, und 4 versehen hat.
Für jede Referenz können maximal 25 Punkte erreicht werden. Für das Kriterium 1 somit insgesamt maximal
100 Punkte (4x25 Punkte).
(1) (a) Produktion einer Live-Studio-Sendung (max. 5 Punkte je Referenz = insges. max. 20 Punkte)
Der Auftrag hatte die Produktion einer/von Live-Studio-Sendung(en) zum Gegenstand: 5 Punkte je Referenz.
(1) (b) Beibringung Moderator (max. 5 Punkte je Referenz = insges. max. 20 Punkte)
Im Rahmen des Auftrags war der Auftragnehmer für die Beibringung der Moderatorin/des Moderators/der
Moderatoren zuständig: 5 Punkte je Referenz.
(1) (c) Regelmäßig wiederkehrende Sendungen (max. 5 Punkte je Referenz = insges. max. 20 Punkte)
Der Auftrag hatte regelmäßig (z.B. wöchentlich, monatlich) wiederkehrende Sendungsproduktionen zum
Gegenstand. Dabei wurden mindestens 5 Sendungen produziert: 5 Punkte je Referenz.
(1) (d) Anzahl der Sendungen/Jahr (max. 5 Punkte je Referenz = insges. max. 20 Punkte)
Anzahl der produzierten Sendungen in einem Jahr des Auftrags (unabhängig davon, ob diese in regelmäßigem
Turnus produziert wurden). Berücksichtigt wird das Jahr des Auftrags, mit den meisten Sendungen lt. Angabe
des Bewerbers im Teilnahmeformular.
Der Auftrag hatte die Produktion von 10 oder mehr Sendungen in einem Jahr zum Gegenstand: 1 Punkt
Der Auftrag hatte die Produktion von 20 oder mehr Sendungen in einem Jahr zum Gegenstand: 2 Punkte
Der Auftrag hatte die Produktion von 30 oder mehr Sendungen in einem Jahr zum Gegenstand: 3 Punkte
Der Auftrag hatte die Produktion von 40 oder mehr Sendungen in einem Jahr zum Gegenstand: 4 Punkte
Der Auftrag hatte die Produktion von 50 oder mehr Sendungen in einem Jahr zum Gegenstand: 5 Punkte
(1) (e) Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber (max. 5 Punkte je Referenz = insges. max. 20 Punkte)
Die Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht. Unerheblich ist, ob
der Auftrag aufgrund einer europaweiten Ausschreibung vergeben wurde.
(2) Anzahl der technischen Mitarbeiter für die Studioproduktion im Unternehmen (max. 20 Punkte)
Gemessen am 3-Jahres-Durchschnitt lt. Ziffer III.1.2 TL1. Berücksichtigt werden nur die Mitarbeiter mit einer
einschlägigen, abgeschlossenen Ausbildung lt. Angaben im Teilnahmeformular. Für das Kriterium können
maximal 20 Punkte nach folgendem Schema erreicht werden:
Im 3-Jahres-Durchschnitt waren 2 oder mehr dieser Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt: 4 Punkt
Im 3-Jahres-Durchschnitt waren 3 oder mehr dieser Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt: 8 Punkte
Im 3-Jahres-Durchschnitt waren 4 oder mehr dieser Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt: 12 Punkte
Im 3-Jahres-Durchschnitt waren 5 oder mehr dieser Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt: 16 Punkte
Im 3-Jahres-Durchschnitt waren 6 oder mehr dieser Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt: 20 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate; Kopie ist ausreichend).
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
2. Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens je EUR 500 000 für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Versicherungsmindesthöhen wie zuvor beschrieben
1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich aufgeteilt nach Führungskräften, technischen Mitarbeitern für die Studioproduktion und sonstigen, in den letzten drei Jahren, gegebenenfalls Angaben für das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
2. Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal fünf Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind mit den folgenden Angaben aufzuführen:
- Genaue Beschreibung des Auftrags,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner,
- Angabe, ob die Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht wurde. Unerheblich ist, ob der Auftrag aufgrund einer europaweiten Ausschreibung vergeben wurde.
- Leistungszeitraum,
- Auftragsvolumen EUR,
- Angabe, ob der Auftrag die Produktion einer/von Live-Studio-Sendung(en) zum Gegenstand hatte,
- Angabe, ob im Rahmen des Auftrags der Auftragnehmer für die Beibringung der Moderatorin/des Moderators/der Moderatoren zuständig war,
- Angabe, ob der Auftrag regelmäßig (z.B. wöchentlich, monatlich) wiederkehrende Sendungsproduktionen zum Gegenstand hatte und dabei mindestens 5 Sendungen produziert wurden,
- Angabe zur Anzahl der produzierten Sendungen in einem Jahr des Auftrags (unabhängig davon, ob diese in regelmäßigem Turnus produziert wurden). Anzugeben ist die Anzahl in dem Jahr des Auftrags, in dem die meisten Sendungen produziert wurden,
- Beschreibung der technischen Ausstattung, insbesondere der Live-Studio-Technik,
- Angaben zu den eingesetzten Fachkräften, die diese Technik bedienen können sowie zu deren Qualifikationen und einschlägigen Berufserfahrung.
Es sind möglichst nicht mehr als fünf besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2A6QG4
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent-standen ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/