Wartungs-, Überwachungsarbeiten und technischer Betrieb im Erlebnisbad Schaumberg Referenznummer der Bekanntmachung: GTHO-2023-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Kloster 1
Ort: Tholey
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Herr Rechtsanwalt Thomas Bernd
E-Mail:
Telefon: +49 68170977934
Fax: +49 68170977978
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eisenbeis-ra.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs-, Überwachungsarbeiten und technischer Betrieb im Erlebnisbad Schaumberg
Wartung-, Überwachungsarbeiten und technischer Betrieb in den Bereichen Gebäude- und Schwimmbadtechnik
Zum Erlebnispark 1, 66636 Tholey
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind Leistungen in den Bereichen Wartung, Überwachung und technischer Betrieb im Technischen Gebäudemanagement und der Schwimmbadtechnik. Insbesondere geht es um die Erstellung von Prüf-, Inspektions- und Wartungsplänen, die Qualitätsüberwachung und Koordination dritter Vertragspartner, die verantwortliche Begleitung von Sachverständigenprüfungen / behördlichen Prüfungen, ein Berichtswesen sowie die Implementierung und Unterhaltung eines Störfallmanagements. Gegenstand sind auch kleinere Instandsetzungsarbeiten und Materialbeschaffungen, die von dem Auftragnehmer selbst erbracht werden können. Genauere Angaben zu dem Objekt sowie der dort vorhandenen technischen Einrichtungen und Anlagen sowie zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Es besteht zugunsten des Auftraggebers eine einmalige Option für eine Verlängerung um 12 Monate. Die maximal mögliche Laufzeit beträgt 48 Monate. Eine darüber hinausgehende Verlängerung kommt nicht in Betracht.
Unter den Bewerbern, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, erfolgt die Begrenzung der Zahl, der vorgesehenen Mindestzahl und ggf. auch der Höchstzahl der einzuladenden Bewerber in Anwendung der folgenden Eignungskriterien.
Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den zu vergebenden Leistungsbereich Wartungs- und Überwachungsarbeiten sowie den technischen Betrieb von Hallenbädern bzw. Freizeitbädern.
Beide Projekte müssen sich zumindest seit 12 Monaten in der Erfüllungsphase befinden.
Gewertet werden nur Referenzprojekte, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Erbringung der Leistungen für Wartungs- und Überwachungsarbeiten sowie den technischen Betrieb von Freizeitbädern in den Bereichen Technisches Gebäudemanagement und Schwimmbadtechnik.
Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien (je Referenz):
Vergleichbare Größe: max. 5,0 Punkte
Vergleichbarer Leistungsgegenstand: max. 20,0 Punkte
Insgesamt können mit den zwei zu wertenden Referenzen zusammen maximal 50 Punkte (2 x 25) erreicht werden. Fehlende Angaben zu einem oder mehreren Auswahlkriterien führen zur Bewertung mit 0 Punkten bei dem jeweiligen Kriterium. Bewertet werden je Bewerber nur höchstens zwei Referenzen. Da der Auftraggeber diese nicht auswählen kann, muss der Bewerber in dem Fall, dass er mehr als zwei Referenzen vorlegt, angeben, welche Referenzen in die Bewertung einbezogen werden sollen. Bewerbungen, die diese Anforderungen nicht berücksichtigen, müssen ausgeschlossen werden.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber verlangt, dass Bewerber oder Bieter, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind,
- die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder
- auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen.
Hinweis:
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
a) Bewerber oder Bieter haben einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 1,6 Mio. Euro für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Sie haben außerdem - für denselben Zeitraum - den Umsatz hinsichtlich solcher Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben.
b) Bewerber oder Bieter haben Informationen über ihre Bilanzen zu geben. Das in den Bilanzen angegebene Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten wird durch die Vorlage von Jahresabschlüssen nachgewiesen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Zusätzlich reicht der Bewerber oder Bieter zum Nachweis ausreichender finanzieller Eigenmittel eine unterschriebene Bankerklärung ein, die nicht älter als 6 Monate ist. Aus der Erklärung muss sich ergeben, wie die Bank die finanziellen Beziehungen zu ihrem Kunden in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung der Erklärung bewertet. Das kann etwa durch die Erklärung geschehen, dass die finanziellen Beziehungen zu dem Kunden bisher in jeder Hinsicht zufriedenstellend waren und es keine negativen Feststellungen gibt. Möglich ist auch die Erklärung, dass aus der Sicht der Bank keine Gründe vorliegen oder ihr bekannt sind, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zu dem Kunden aus Bonitätsgründen abzuraten wäre.
c) Bewerber oder Bieter haben eine auftragsbezogene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 5 Mio. Euro für sonstige Schäden nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung und deren Deckungssummen sind durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice in Kopie oder einer Erklärung des Versicherers nachzuweisen. Darüber hinaus ist eine aktuelle Deckungsbestätigung vorzulegen, die eine ausreichende Deckung sicherstellt.
Kann der Bewerber oder Bieter aktuell die geforderten Deckungssummen nicht nachweisen, genügt die Vorlage einer Bestätigung des Versicherers, dass dieser im Auftragsfall das zusätzliche Risiko versichern wird.
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
In diesem Fall müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
d) Für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt zusätzlich Folgendes: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss, soweit nicht vorangehend unter lit. a) bis c) etwas anderes bestimmt wird, wegen der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft bei jedem Mitglied vollständig nachgewiesen werden. Die Zuverlässigkeit muss ebenso bei jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorliegen.
a) Der Bewerber oder Bieter legt eine Liste mit geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge vor. Geeignet sind solche Referenzen, die der ausgeschriebenen Leistung so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Die vorzulegende Liste beinhaltet die wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Liefer- oder Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Berücksichtigt werden nur solche Dienstleistungen, die in den letzten fünf Jahren erbracht wurden; länger zurückliegende Dienstleistungen werden nicht berücksichtigt. Ziel ist die Feststellung, ob der Bewerber oder Bieter Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung hat und ob er in der Lage sein wird, den Auftrag auch tatsächlich auszuführen.
b) Der Bewerber oder Bieter gibt die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Durch diese Angaben kann sich der Auftraggeber einen Überblick über das verantwortliche Personal verschaffen. Gefordert ist seitens des Auftraggebers an dieser Stelle lediglich die Angabe der Fachkräfte oder der Stellen, nicht aber die Vorlage weiterer Unterlagen, die etwa die Qualifikation der benannten Personen belegen oder Auskunft über ihr genaues Einsatzgebiet geben können. Letztere Angaben sind den Zuschlagskriterien vorbehalten.
c) Der Bewerber oder Bieter gibt eine Erklärung ab, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
d) Der Bewerber oder Bieter gibt eine Erklärung ab, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des hier konkreten Auftrags verfügt.
e) Der Bewerber oder Bieter macht Angaben dazu, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
f) Für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt zusätzlich Folgendes: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss nicht bei jedem Mitglied für sich genommen vorliegen, sondern ist generell für die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt zu betrachten; die Zuverlässigkeit muss dagegen bei jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft für sich genommen vorliegen, da es insoweit keine Kompensation durch andere Mitglieder geben kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die in der Vergabeunterlage aufgelisteten Unterlagen vorzulegen.
Gesondert hingewiesen wird auf die Notwendigkeit der Vorlage folgender Unterlagen:
1. ausgefülltes Preisblatt
2. die geforderten weiteren Angaben zu den Zuschlagskriterien: Personaleinsatzkonzept sowie Organisations- und Ablaufkonzept
3. Formblatt 633
4. Eigenerklärung Russland-Sanktionen
5. Verpflichtungserklärung STFLG
6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Teilnahmeanträge von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Dies gilt insbesondere auch für Bewerbergemeinschaften.
7. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
8. Bewerbergemeinschaften:
(a) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß VHB Formblatt 234 abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(b) Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen.
(c) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in der Bewerbung, ggf. in einem Organigramm, welches dem Angebot beigefügt wird, anzugeben.
(d) Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
9. Mehrfachbewerbungen: Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bietergemeinschaft bzw. dem konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
10. Eignungsnachweis für andere Unternehmen: Beabsichtigt der Bieter, bei der Erfüllung eines Auftrages die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies im Angebot anzugeben und durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (gemäß VHB Fb 236) mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten (Mittel, Fähigkeiten) zur Verfügung stehen.
11. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen angeben und - soweit bekannt - die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
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Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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