Rahmenvereinbarung zum Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreements (EA) Referenznummer der Bekanntmachung: TAB-2023 MSEA
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gorkistraße 9
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aufbaubank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreements (EA)
Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreements (EA)
Thüringer Aufbaubank - Anstalt öffentlichen Rechts Gorkistraße 9 99084 Erfurt
Die TAB betreibt eine umfangreiche IT-Infrastruktur auf Basis von Technologien des Herstellers Microsoft. Zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Sicherheit dieser Strukturen und auch zur Erweiterung ist das regelmäßige Lizenz-Nutzungsrecht (True-Up), die Softwarepflege (Software Assurance) und zum Teil auch die Neubeschaffung von Lizenzen des Herstellers Microsoft notwendig.
Die bestehende Rahmenvereinbarung aus dem Beitritt zum Enterprise Agreement läuft zum 30.11.2023 aus. Es muss der nahtlose Übergang der Lizenz-Nutzung ab 01.12.2023 für die vorhandenen, sowie die Beschaffung neuer Lizenzen inkl. Software Assurance sichergesellt werden.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Enterprise Agreement) samt Beitritt
zum Konzernrahmenvertrag zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft über die Beschaffung von Softwarelizenzen. Die Laufzeit des Enterprise Agreements beträgt drei Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem autorisierten Microsoft zertifizierten Handelspartner für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen (Kauf, Software Assurance und Abonnement) geschlossen werden.
Die Laufzeit des Enterprise Agreements beträgt drei Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr.
Der Lizenzbedarf für das TLVwA Abteilung 4 ist optional, d.h. es besteht bis zur Ausübung der Option ausdrücklich keine Abnahmeverpflichtung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB enthält Angaben zu/r:
a. zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
b. Insolvenzverfahren und Liquidation,
c. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
d. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, sich folgende Bestätigungen vom Bieter, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder eine Bietergemeinschaft berufen will, auf gesondertes Verlangen vorlegen zu lassen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit ausgestellt wird (Vorlage im Original)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Die Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit enthält Angaben zu/r:
a. Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis, dass für den Zeitraum der Auftragserfüllung eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Es ist
-> eine aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung
oder
-> eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieter bestehen wird,
beizufügen.
b. KMU-Unternehmensstatus
zu a) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall bei doppelter Jahresgesamtleistung.
Die Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit enthält Angaben zu/r:
a) Erklärung zur Lieferberechtigung durch den Hersteller
b) Bereitstellung der aktuellen Preislisten
c) Angaben zum Rabatt bzw. Aufschlag
d) Die Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren (Juli 2020 bis einschließlich Juni 2023) erbrachten, vergleichbaren Leistungen. Der Nachweis als vergleichbare Referenz hat folgende Information zu beinhalten:
- wesentliche Leistungsbeschreibung
- Angabe des geleisteten Werts
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Name des Auftraggebers
zu a) Nachweis durch Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bieter zur entsprechenden Lieferung von Lizenzen im Rahmen Konzernvertrages des Bundesministeriums des Inneren durch den Hersteller "Microsoft" als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) autorisiert/zertifiziert ist.
zu d) Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1) Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.dtvp.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
1.2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger W eise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQN6SXY
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321276
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.