Automatisierter Kleinbus
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 7
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3677600150
Fax: +49 3677600510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatisierter Kleinbus
Kauf eines umgerüsteten Kleinbusses für automatisiere Fahrfunktionen
Los 1: Basisfahrzeug Kleinbus
98693 Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
Die Stadt Ilmenau (Auftraggeber) beabsichtigt den Kauf eines für automatisiere Fahrfunktionen
umgerüsteten Kleinbusses gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung.
Die automatisierte Fahrfunktion wird vom Auftraggeber genutzt im in einem Erprobungsbetrieb mit
Sicherheitsfahrer die Technologiereife für einen zukünftigen Betrieb von Fahrzeugen mit Level 4 SAE
in einem definierten Einsatzgebiet zu untersuchen und vorzubereiten.
Der Kauf ist in drei Lose untergliedert:
Los 1: Basisfahrzeug Kleinbus der Fahrzeugklasse M1 (Serienfahrzeug, max. 2 Jahre alt)
Los 2: notwendige Sensorik und PC-Technik für die automatisierten Fahrfunktionen
Los 3: Ein Level 2 Fahrzeug bzgl. Zulassung und Haftung mit durch die Umrüstung realisierbaren
Zusatzfunktionen nach Level 4, für deren Einsatz/Sicherheit/Anwendung immer der Sicherheitsfahrer garantiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf eines für automatisiere Fahrfunktionen umgerüsteten Kleinbusses gemäß Leistungsbeschreibung Los 1: Basisfahrzeug / Los 2: Sensorik und PC-Technik / Los 3: Level 2 Fahrzeug Umrüstung nach Level 4
Postanschrift: Carnotstraße 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Telefon: +49 30399780
Internet-Adresse: www.iav.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Ort: Ilmenau
Land: Deutschland