Reinigung Verwaltungsgebäude Ritterstr.14 99310 Arnstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S065-189622
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ritterstraße 14
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Ausschreibungs-, Submissions- und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3628738295
Fax: +49 3628738128
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung Verwaltungsgebäude Ritterstr.14 99310 Arnstadt
Unterhalts- und Grundreinigung am Verwaltungsgebäude Ritterstraße 14 in 99310 Arnstadt
Ritterstr.14, 99310 Arnstadt
Unterhalts- und Grundreinigung am Verwaltungsgebäude Ritterstraße 14 in 99310 Arnstadt entsprechend den Ausführungen Leistungsbeschreibung
- Unterhaltsreinigung anhand der Reinigungspläne innerhalb der angegebenen Reinigungsrahmenzeiten gem. Pkt. 9.1. der Leistungsbeschreibung
- Grundreinigung 1x pro Jahr in Absprache mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung Pkt. 9.2. der Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Mühltorstr. 6- 8
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98527
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36818790725
Fax: +49 36818790723
Internet-Adresse: www.brillant-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321037
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.