Übernahme, Transport und Vermarktung / Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: EU 1/2023 LD

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
Postanschrift: Bonatstraße 50
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
E-Mail:
Telefon: +49 36014-04760
Fax: +49 36014-047699
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527859
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527859
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme, Transport und Vermarktung / Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

Referenznummer der Bekanntmachung: EU 1/2023 LD
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme (inkl. Sammelcontainergestellung bzw. -tausch), Transport und ordnungsgemäße Verwertung/Beseitigung der im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Alttextilien inklusive Altschuhe.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 604 500.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Aemilienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen / Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung eines Dritten mit der Übernahme, dem Transport und der Vermarktung / Verwertung von Alttextilien (inkl. Schuhe) im Unstrut-Hainich-Kreis. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 10 (Abfallbezeichnung: Bekleidung) und auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 11 (Abfallbezeichnung: Textilien) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 30.06.2020 (BGBl. I S. 3005). Die vom Auftraggeber eingesammelten Alttextilien und Schuhe (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Alttextilien“ bezeichnet) hat der Auftragnehmer hierbei an der Umladestation des Auftragsgebers (Anschrift: Aemilienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen /Thüringen) in vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden Sammelcontainern zu übernehmen und alle erforderlichen Leistungen und Maßnahmen zu erbringen, um diese einer Wiederverwendung oder aber einer ordnungsgemäßen und schadlosen stofflichen Verwertung zuzuführen. Nicht wiederverwendbare und nicht stofflich verwertbare Alttextilien sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Beseitigung zuzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung und Entleerung von Altkleidersammelbehältern für die Sammlung im Bringsystem nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 604 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.03.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit Angebotsabgabe sind die unter Punkt III. 1) aufgeführten Eignungsnachweise einzureichen. Folgende Erklärungen sind zusätzlich mit Angebotsabgabe einzureichen:

> ausgefülltes Formblatt 233 "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen" (soweit erforderlich) Anlage 2

> ausgefülltes Formblatt 234 "Erklärung zu Bietergemeinschaften" (soweit erforderlich) Anlage 3

> ausgefülltes Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (soweit erforderlich) Anlage 4

Sollten die geforderten Eignungsnachweise ((Punkt III. 1)) bzw. Erklärungen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage mit einer Frist von 6 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von einer weiteren Wertung ausgeschlossen.

Auf gesondertes Verlangen sind der Vergabestelle vorzulegen:

> Umwandlung der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD) in Nachweise

bei Unterauftragnehmern:

Bezeichnung des Unterauftragnehmers und Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers im Hinblick auf seine wirtschaftliche, finanzielle, technisch und berufliche Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWG

bei Eignungsleihe:

> ausgefülltes Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (ggf. mit gemeinsamer Haftungserklärung) Anlage 6

> Nachweise zur Eignung des anderen Unternehmens im Hinblick auf seine wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB

Die Aufforderung zur Vorlage der vorstehenden Eignungsnachweise bzw. Erklärungen erfolgt unter Setzung einer angemessenen Frist. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Vom Bestbieter sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

> Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Anlage 7

> Verpflichtungserklärung nach §§ 12 und 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen und § 18 Sanktionen Anlage 8

> Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Anlage 9

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind vom Bestbieter zusätzlich folgende Erklärungen vorzulegen:

> Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) Anlage 10

> Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Anlage 11

Die Aufforderung zur Vorlage der Verpflichtungserklärungen nach dem ThürVgG durch den Bestbieter erfolgt mit einer Frist von drei Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/08/2023
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2023

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