Ersatzneubau Straßenbrücken und Straßenbahnbrücke in der Nordhäuser Straße über die Straße der Nationen in Erfurt - Planungsleistungen nach HOAI 2021 §§ 38-40, §§ 41-44, §§ 45-48, §§ 49-52, §§ 53-56 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steinplatz 1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): PAD Baum Freytag Leesch Architekten BDA, Graben 1, 99423 Weimar
E-Mail:
Telefon: +49 3643420407
Fax: +49 3643420408
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Straßenbrücken und Straßenbahnbrücke in der Nordhäuser Straße über die Straße der Nationen in Erfurt - Planungsleistungen nach HOAI 2021 §§ 38-40, §§ 41-44, §§ 45-48, §§ 49-52, §§ 53-56
Die Landeshauptstadt Erfurt, vertreten durch das Tiefbau- und Verkehrsamt und die Stadtwerke Erfurt GmbH, vertreten durch die Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG), beabsichtigen, die 3 Teilbauwerke der Brücke Nordhäuser Straße über die Straße der Nationen in Erfurt durch Neubauten zu ersetzen. Das Vorhaben gliedert sich dabei in folgende Abschnitte:
- Teilbauwerk 1 - Straßenbrücke mit den Richtungsfahrbahnen Süd
- Teilbauwerk 2 - Straßenbrücke mit den Richtungsfahrbahnen Nord
- Teilbauwerk 3 - Straßenbahnbrücke
Die Teilbauwerke 1 und 2 befinden sich in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Erfurt, Tiefbau- und Verkehrsamt. das Teilbauwerk 3 in der Zuständigkeit der EVAG. Die beiden Baulastträger sind übereingekommen, dass aufgrund der eng nebeneinanderliegenden Standorte und der hohen baulichen Gleichheit, sowohl die Bauvorbereitung inkl. Planung, als auch die bauliche Umsetzung in Kooperation durchzuführen.
Die Nordhäuser Straße in Erfurt ist eine wichtige innerörtliche Hauptverkehrsstraße im Norden der Stadt. Neben dem Individualverkehr wird noch eine Straßenbahntrasse der Erfurter Verkehrsbetrieb AG (EVAG) geführt. Mithilfe des Brückenbauwerks wird eine niveaufreie Querung der Straße der Nationen (Nördliche Querverbindung) ermöglicht und trägt somit entscheidend für die Leistungsfähigkeit im Verkehrsstraßennetz des Erfurter Nordens bei. Im Zusammenspiel mit der Straße der Nationen und der benachbart verlaufenden Hannoversche Straße kommt der Nordhäuser Straße und dem Bauwerk eine bedeutende Rolle für den Individualverkehr im Hinblick für Anbindung des Klinikums, der Universität und eines großen Einkaufszentrums zu. Ebenso bildet die Nordhäuser Straße das Bindeglied zwischen den umliegenden Großwohngebieten und der Innenstadt sowie zwischen dem Stadtgebiet und dem Umland Erfurts. Zugleich ermöglicht sie eine Anbindung der nördlichen Wohngebiete Erfurts und angrenzender Ortsteile an den ÖPNV. Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der Einwohnerzahlen Erfurts und dem Ziel eines günstigen Entwicklungsumfeldes für Leben, Handel und Wirtschaft, erhält auch das Brückenbauwerk als integraler Bestandteil des Hauptstraßennetzes eine zunehmend größere Bedeutung.
Das Brückenbauwerk weist bei allen Teilbauwerken ähnliche bauliche Mängel und konstruktive Defizite auf. Es kann festgestellt werden, dass sowohl die Dauerhaftigkeit als auch maßgeblichen Sicherheiten nicht mehr in einem ausreichenden Maße vorhanden sind. Insbesondere die Gefährdung durch das fehlende Ankündigungsverhalten für Schäden aus Spannungsrisskorrosion, die Vielzahl an Rissbildungen in tragenden Bauteilen sowie die fehlende richtlinienkonforme Anprallsicherheit sind Entscheidungskriterien für einen priorisierten Ersatzneubau.
Mit dem Ersatz soll ein, für die heutigen und zukünftigen Anforderungen aus Straßen- und Straßenbahnverkehr sowie aus der Fußgänger- und Radverkehrnutzung geeignetes Bauwerk errichtet werden. Dabei sollen neben den rein funktionalen Erfordernissen auch die städtebaulichen Aspekte des angrenzenden Wohngebietes hinreichend berücksichtigt werden. Die mit der BUGA 2021 begonnene städtebauliche Aufwertung des Erfurter Nordens soll mit dem Bauwerk eine Fortsetzung erfahren. Auch bei dem Ersatzneubau sind die Funktionsbereiche Straße und Straßenbahn baulich zu trennen, um u.a. auch zukünftig eine eindeutige Zuordnung der Teilbauwerke dem jeweiligen Baulastträger zu ermöglichen. Der über das TBW 3 geführte Fußweg nimmt dabei eine Sonderstellung ein, da dieser formal dem Straßenbaulastträger zugeordnet ist. Die barrierefreie Nutzung des Bauwerks und der Anschlusswege (Baufeld) ist sicher zu stellen. Das Gesamtvorhaben stellt eines der aufwändigsten Verkehrsbauvorhaben der Landeshauptstadt Erfurt in den nächsten Jahren dar. Eine erste überschlägige Ermittlung geht von Baukosten von ca. 13,25 Mio EUR aus (Brutto, ohne Baunebenkosten).
Straßenbrücke und Straßenbahnbrücke Nordhäuser Straße / Straße der Nationen 99091 Erfurt
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 §§ 38-40 (Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-7), Abschnitt 3 §§ 41-44 (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 1-7 sowie Lph. 8 und 9 für Teilbauwerk 3), Abschnitt 4 §§ 45-48 (Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 1-7) sowie Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 (Tragwerksplanung, Lph. 2-6), Abschnitt 2 §§ 53-56 (Planung Technische Ausrüstung, Lph. 1-8) für den Ersatzneubau der Straßenbrücken und der Straßenbahnbrücke in der Nordhäuser Straße über die Straße der Nationen in Erfurt. Zum Planungsumfang gehören zudem folgende Besondere Leistungen: Entwurfsvermessung des Baufeldes und angrenzender Bereich, Baugrundaufschluss und Baugrundbewertung gem. DIN 4020, umwelt- und entsorgungsrelevante Untersuchungen, Erstellung Leitungsbestandsplan, Koordinierung der betroffenen Versorgungsunternehmen, koordinierter Leitungsplan (Bauzeit), koordinierter Leitungsplan (Endzustand, detaillierte Bauphasenplanung (lokal und großräumig), bauzeitliche Markierungs- und Beschilderungspläne, Markierungs- und Beschilderungsplan (Endzustand), Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen im rahmen des Plangenehmigungsverfahrens, Prüfung und Wertung von Nebenangeboten, Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen, Erfassen von Bauzuständen bei Ing.-Bauwerken (bei Abweichung des statischen Systems vom Endzustand), Bauablaufplan.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung aller Leistungsphasen nach HOAI sowie der Besonderen Leistungen vor.
In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung der Grundleistungen nach HOAI für die Leistungsphasen 1 und 2 mit dem Ziel der Variantenuntersuchung und einer Kostenschätzung. Mit dieser Auftragsstufe verbunden ist die Ausführung der folgenden Besonderen Leistungen:
- Entwurfsvermessung des Baufeldes und direkt angrenzender Bereiche
- Baugrundaufschluss und Baugrundbewertung gem. DIN 4020
- Umwelt- und Entsorgungsrelevante Untersuchungen
- Leitungsbestandsplan
In der nächsten Auftragsstufe sollen die Grundleistungen der HOAI mit den Leistungsphasen 3 und 4 mit dem Ziel einer Entwurfs- und genehmigungsfähigen Planung (Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren) und einer Kostenberechnung beauftragt werden. Ausgenommen ist dabei die Lph 4 der Fachplanung Tragwerksplanung (Prüfstatik). Mit dieser Auftragsstufe verbunden ist die Ausführung der folgenden Besonderen Leistungen:
- Koordinierung der betroffenen Versorgungsunternehmen
- Koordinierter Leitungsplan (provisorische bauzeitliche Verlegung)
- Koordinierter Leitungsplan (Endzustand)
- Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens / Planfeststellungsverfahrens
In der abschließenden Auftragsstufe werden die Grundleistungen der HOAI ab der Leistungsphase 5 (bis zu dem jeweiligen Gesamtumfang gem. Tabelle 2.4.4.2 bzw. gem. des vertraglich vereinbarten Gesamtumfanges) beauftragt. Darüber hinaus soll die Kostenberechnung aus der Lph 3 auf Basis der Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses aus Lph 6 fortgeschrieben werden. Des Weiteren ist damit die Übertragung der übrigen Besonderen Leistungen verbunden:
- Detaillierte Bauphasenplanung inkl. Verkehrsführungsplanung
- Bauzeitliche Markierungs- und Beschilderungspläne
- Markierungs- und Beschilderungsplan Endzustand
- Prüfung und Wertung von Nebenangeboten/Sondervorschlägen
- Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC)
- Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht
- Bauablaufplan
Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder anderweitig modifiziert zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dies rechtfertigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der AN kann aus der stufen-/abschnittsweisen Übertragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Die Übertragung einer Auftragsstufe (Grundleistungen und Besonderen Leistungen) bildet keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht als Option der Auftragserweiterung.
Die Übertragung einer Auftragsstufe der Grundleistungen und der damit verbundenen Besonderen Leistungen bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Mitteilung des AG. Mündliche Absprachen sind nicht gültig.
Siehe Ziffer II.2.4. Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen der geplanten Fördermittel Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
- Befähigung zur Berufsausübung gem. III.1.1)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III.1.2)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. III.1.3)
Der Bewertung der Teilnahmeanträge wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 5 %,
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - 95 %, davon
- Fachkunde/Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen - 55 %,
- Personelle Kapazitäten/Mitarbeiterstruktur - 40 %.
Stufenweise Beauftragung:
2. Stufe: Lph 3-4 / 3. Stufe: Lph 5-6 (HOAI § 51), Lph 5-7 (HOAI § 39, 43, 47, 55) sowie Lph. 8 (HOAI § 55) bzw. Lph. 8-9 (HOAI § 43, nur TBW 3)
Besondere Leistungen siehe Ziff. II.2.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung.
b. Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung.
c. Gefordert ist, dass der im Auftragsfall vorgesehene Projektleiter/Projektleiterin als Berufsqualifikation den Beruf des Dipl.-Ing./ M.Eng. (Bauwesen) oder einer vergleichbaren Qualifikation und Fachrichtung gemäß § 75 (2) VgV aufweist (vorzugsweise Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau). Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens, Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistung erbringen sollen, Benennung des Projektleiters, Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen.
d. Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 (3) Nr. 10 VgV.
e. Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
a. Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber und der Versicherer sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen)
b. Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz - das jährliche Gesamthonorar - für entsprechende Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren)
Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 2,50 Mio EUR für Personenschäden sowie 2,50 Mio EUR für sonstige Schäden.
a. Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) - konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen, in den letzten zehn Jahren): Bezeichnung der Baumaßnahme, Angaben zu Fertigstellung, Baukosten gemäß DIN 276 (netto), der erbrachten Leistungsphasen, der Projektgröße (Fläche in m2), des Projektleiters sowie des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer). Die Referenzprojekte sollen Fachkunde und Erfahrungen des Bewerbers im Bereich Brücken-, Straßen- und Gleisbau dokumentieren (Planung und Realisierung von konstruktiven In- genieurbauwerken für Verkehrsanlagen - Straße und Gleis / vorzugsweise Stadtbahn). Die fachliche Eignung ist anhand von ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen (grafische und textliche Darstellung von max. 3 Referenzprojekten auf jeweils max. 5 Seiten DIN A3).
b. Auskunft nach § 46 (3) Nr. 2 VgV (Eigenerklärung) - Name, berufliche Qualifikation, Art der Berufserfahrung und Berufserfahrung in Jahren der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen
c. Angaben nach § 46 (3) Nr. 3 VgV (Eigenerklärungen) - Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers einschließlich IT und Software des Bewerbers (Angaben zur CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen)
d. Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen) - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
e. Angaben nach § 46 (3) Nr. 8 VgV (Eigenerklärungen) - jährliche Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten der letzten drei Jahre
f. Angaben nach § 46 (3) Nr. 9 VgV (Eigenerklärungen) - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
g. Angaben nach § 46 (3) Nr. 10 VgV (Eigenerklärungen) - Auftragsanteil/Leistungen, für den/die der Bewerber Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt; Benennung der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer
- Abschluss / Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre (01.09.2013 bis 31.08.2023)
- Lph. 2-6 § 43, 47, 51, 55 HOAI 2021 vollständig erbracht
- Eigenerklärung des Bewerbers oder Referenzschreiben des Auftraggebers liegt vor.
- Referenz ist auf max. 5 DIN A 3 Seiten grafisch dargestellt
Objektplanung Ingenieurbauwerke:
- § 75 Abs. 2 VgV - Berufsstand der Ingenieure, Fachgebiet Konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Brücken)
- Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Tragwerksplanung:
- § 75 Abs. 2 VgV - Berufsstand der Ingenieure, Fachgebiet Tragwerksplanung
- Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Objektplanung Verkehrsanlagen:
- § 75 Abs. 2 VgV - Berufsstand der Ingenieure, Fachgebiet Verkehrsanlagen (Straße und Gleis)
- Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Objektplanung Freianlagen:
- § 75 Abs. 1 VgV - Berufsstand der Landschaftsarchitekten
- § 75 Abs. 2 VgV - Berufstand der Ingenieure, Fachgebiet Tiefbau, Freianlagen
- Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Planung Technische Ausrüstung:
- § 75 Abs. 2 VgV - Berufsstand der Ingenieure, Fachgebiete Fahrleitungs-, Signal- und Sicherheitstechnik
- Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es gelten die HOAI i.d.g.F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften / Einrichtungen / Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaates Thüringen bzw. ggf. der Richtlinien noch nicht bekannter Fördermittelgeber sowie den Förderbestimmungen beanspruchter Förderprogramme.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitervergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4 und II.2.11 genannten Leistungen sind bei bestimmten Teilleistungen zugelassen.
Der AG erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht für die vergütete Planungsleistung. Sämtliche Planungsleistungen sind in deutscher Sprache anzufertigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Vergabeportal herunter geladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Die Bewerbungen sind fristgemäß und vollständig im Vergabeportal hochzuladen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7Z637G
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737276
Fax: +49 36137739354
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Erfurt
Land: Deutschland