Ausschreibung Reinigungsleistung, Hausmeister-, Küchen- und Wirtschaftsdienste; Los 1 Unterhaltsreinigung, Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 041.1:200/2023/1/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Schmölln
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04626
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34491-760
Fax: +49 34491-76110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neu.schmoelln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Reinigungsleistung, Hausmeister-, Küchen- und Wirtschaftsdienste; Los 1 Unterhaltsreinigung, Grundreinigung
Los 1 Unterhaltsreinigung, Grundreinigung
Schmölln und Ortsteile
Los 1 Unterhaltsreinigung, Grundreinigung
Option der Verlängerung auf unbestimmte Zeit.
Anzahl der Lose: 4
Aus verfahrenstechnischen Gründen wird jedes Los in einer separatenAuftragsbekanntmachung veröffentlicht.
Angebote sind für ein oder mehrere Lose möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42
VgV i. V. m. § 123 und § 124 GWB
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim
Bundeskartellamt (oder vom Bieter eine gleichwertige Bescheinigung) anfordern.
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- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung
(Vorlage von Bescheinigungen der Krankenkassen, tariflichen Sozialkasse und
des Finanzamtes - oder gleichwertige Bescheinigungen - auf gesondertes
Verlangen)
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- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(Vorlage entsprechender Nachweise auf gesondertes Verlangen)
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- Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Eintragung
in das Berufsregister
(Vorlage von Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in
der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder
gleichwertige Nachweise auf gesondertes Verlangen)
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
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- Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
(Vorlage entsprechender Nachweise auf gesondertes Verlangen)
- Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Leistungen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
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- Eigenerklärung zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenanzahl des
Unternehmens und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
(Vorlage entsprechender Nachweise auf gesondertes Verlangen)
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Weitere Eignungsnachweise auf gesondertes Verlangen:
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
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Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eintrag in das Amtliche Verzeichnis
präqualifzierter Unternehmen (AVPQ) der DIHK
oder durch Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten
geführt werden.
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Bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen / Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw.
Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bei diesem Vergabeverfahren findet das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
Anwendung.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem
ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach
Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist (3 - 5 Werktage)
vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
(§ 12a ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
- entsprechend den Regelungen in § 160 GWB -
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen
der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender
Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15.
Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den
Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht.
Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er
unzulässig.