Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und Außenanlagenpflege Referenznummer der Bekanntmachung: 42/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle, Herr Torsten Schröer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und Außenanlagenpflege
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdiensten sowie der Außenanlagenpflege für die Objekte der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (siehe Anlagen 1-0 bis 1-7 und 2-1 bis 2-5 der Vergabeunterlagen).
Die detaillierten Leistungsverzeichnisse sind den Vergabeunterlagen als Anlagen 1-0 bis 1-7 beigefügt.
Rahmenvereinbarung Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und Außenanlagenpflege
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen, Region Dresden
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdiensten sowie der Außenanlagenpflege für die Objekte der AOK PLUS in der Region Dresden (36 Objekte, ca. 71.888,23 m² Gesamtnettogeschossfläche) beginnend ab dem 1.11.2023.
Rahmenvereinbarung Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und Außenanlagenpflege
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen, Region Chemnitz
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Hausmeisterdienstleistungen, Kehr-und Winterdiensten sowie der Außenanlagenpflege für die Objekte der AOK PLUS in der Region Chemnitz (41 Objekte, ca. 66.592,44 m² Gesamtnettogeschossfläche) beginnend ab dem 1.11.2023.
Rahmenvereinbarung Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und Außenanlagenpflege
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen, Region Leipzig
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Hausmeisterdienstleistungen, Kehr-und Winterdiensten sowie der Außenanlagenpflege für die Objekte der AOK PLUS in der Region Leipzig (25 Objekte, ca. 40.336,56 m² Gesamtnettogeschossfläche) beginnend ab dem 01.11.2023.
Rahmenvereinbarung Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und Außenanlagenpflege
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Thüringen, Region Westthüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdiensten sowie der Außenanlagenpflege für die Objekte der AOK PLUS in der Region Westthüringen (30 Objekte, ca. 49.489,00 m² Gesamtnettogeschossfläche) beginnend ab dem 01.11.2023.
Rahmenvereinbarung Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und Außenanlagenpflege
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Thüringen, Region Ostthüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdiensten sowie der Außenanlagenpflege für die Objekte der AOK PLUS in der Region Ostthüringen (24 Objekte, ca. 45.435,00 m² Gesamtnettogeschossfläche) beginnend ab dem 01.11.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in der für den Bieter zuständigen Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Stelle des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (Anlage 8-4 der Vergabeunterlagen.
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen der Europäischen Union (Anlage 10 der Vergabeunterlagen)
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 8-1 der Vergabeunterlagen).
- Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes (einschließlich Sozialdaten) umfasst, 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden und 250.000,00 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies bei Verlangen der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung nachgewiesen wird (Anlage 8-5 der Vergabeunterlagen).
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können:
Los 1: 850.000 EUR
Los 2: 900.000 EUR
Los 3: 500.000 EUR
Los 4: 500.000 EUR
Los 5: 600.000 EUR
Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.
- Darstellung der Gesamtzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, aufgesplittet pro Geschäftsjahr, gegliedert nach Berufsgruppen und festangestellten sowie freien Mitarbeitern (Anlage 8-3 der Vergabeunterlagen);
- detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe (Anlage 8-2 der Vergabeunterlagen) unter Angabe:
o des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
o der Dauer der Leistungserbringung
o des jährlichen Rechnungswertes
o der Beschreibung der Leistung
o Anzahl der betreuten Objekte
Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es Erfahrungen in der Durchführung von Hausmeisterdienstleistungen, Außenanlagenpflege und Winterdienst nachweist. Die Erfahrungen in der Durchführung von Winterdienst können auch durch ein separates Referenzprojekt nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt in Bezug auf Hausmeisterdienstleistungen und Außenanlagenpflege ist dann in seinem Umfang vergleichbar, wenn bei diesem die folgende Anzahl an Objekten mindestens betreut wurde:
Los 1: 36
Los 2: 41
Los 3: 25
Los 4: 30
Los 5: 24
Soweit sich ein Bieter für mehrere Lose bewirbt, hat er mit dem Referenzprojekt die addierte Anzahl an betreuten Objekten für die beiden Lose mit der größten Anzahl an Objekten nachzuweisen. Dieser Nachweis kann auch durch zwei Referenzprojekte erbracht werden (fiktives Beispiel: Der Bieter bewirbt sich auf die Lose 3, 4 und 5; der Bieter muss somit ein Referenzprojekt nachweisen, bei dem mindestens 55 Standorte betreut wurden, oder zwei Referenzprojekte nachweisen, bei denen insgesamt mindestens 55 Standorte betreut wurden).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Die weiteren Einzelheiten sind Punkt A.III.9. der Vergabeunterlagen zu entnehmen;
(3) Die Auftraggeberin plant die Durchführung von Besichtigungen. Die nachfolgend aufgeführten Standorte sind exemplarisch für mögliche örtliche Gegebenheiten und können vor Angebotsabgabe besichtigt werden:
- Dresden, Sternplatz 7, 01067 Dresden,
- Chemnitz, Müllerstr. 41, 09113 Chemnitz,
- Leipzig, Willmar-Schwabe-Str. 2, 04109 Leipzig,
- Erfurt, Augustinerstr. 38, 99084 Erfurt,
Die Standorte weisen allerdings nicht alle möglichen örtlichen Besonderheiten der Standorte der Auftraggeberin auf. Die Besichtigungen sind für die 32. Kalenderwoche geplant und finden mit jedem Bieter separat statt. Die jeweilige Besichtigung beginnt zur vollen Stunde und dauert maximal 45 min. Die Bieter haben sich rechtzeitig (bis spätestens 01.08.2023, 12:00 Uhr) über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform (DTVP) für die angegebenen Besichtigungen unter Angabe von mindestens zwei Wunschterminen anzumelden. Hierzu ist die Anlage 12 der Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Auftraggeberin ist an die Wunschtermine des Bieters nicht gebunden, vielmehr ist sie in der Verteilung der Uhrzeiten der Besichtigungen frei. Dem Bieter wird zwei Tage vor Besichtigung die konkrete Uhrzeit mitgeteilt. Der benannte Termin ist verbindlich.
(4) Es ist eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen, wonach jeder Bieter den Zuschlag für maximal zwei Lose erhalten kann. Sollte ein Bieter in mehr als zwei Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird die Auftraggeberin die Lose auswählen, bei denen die Punktedifferenz zum nächsthöheren Angebot am höchsten ist im Vergleich zu den anderen angebotenen Losen. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender, in der Wertung verbliebener Angebote nicht bezuschlagt werden können, behält sich die Auftraggeberin vor, die Loslimitierung aufzuheben. In diesem Fall kann einem Bieter für mehr als zwei Lose, maximal jedoch für drei Lose der Zuschlag erteilt werden. Ein Anspruch der Bieter auf Aufhebung der Loslimitierung besteht jedoch nicht. Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen;
(5) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. Durchführung der Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste sowie der Außenanlagenpflege) an einem neuen oder anderen Standort innerhalb des Loses, für das der Zuschlag erteilt wurde; Durchführung vergleichbarer Dienstleistungen an oder in Objekten innerhalb des Loses, für das der Zuschlag erteilt wurde) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 3 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6KYQ
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".