Amthorstraße 11, Haus 01 und Haus 02 - Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 3658381120
Fax: +49 3658381125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Amthorstraße 11, Haus 01 und Haus 02 - Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI, LPH 1-9, für Umbau und Sanierung
Anlagengruppen 1, 2, 3
Amthorstraße 11, 07545 Gera
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI, LPH 1/2-9, für Umbau und Sanierung für 2 Teilobjekte (Anlagengruppen 1, 2, 3) mit nachfolgender Kurzbeschreibung:
1. Teilobjekt 1 (TO 1): Umbau und Sanierung Verwaltungsgebäude Amthorstr. 11, Haus 01, 07545 Gera Teilbereich 2. OG und Barrierefreiheit (Stahlbeton - Skelettbauweise, Baujahr 1974/75)
2. Teilobjekt 2 (TO 2): Umbau und Sanierung Verwaltungsgebäude Amthorstr. 11, Haus 02, 07545 Gera (in Massivbauweise, Baujahr 1936 mit Aufstockung 1976/77)
Die Stadt Gera beabsichtigt, das Dezernat Stadtentwicklung, Bau und Umwelt in dem bestehenden Verwaltungskomplex Amthorstr. 11 zusammen zu führen und als zentralen Verwaltungsstandort zu entwickeln.
Ziel ist es, für die Bürger einen Anlaufpunkt mit kurzen Wegen im Sinne einer modernen attraktiven Verwaltung zu schaffen und gleichzeitig durch die Bündelung der Verwaltungseinheiten Synergieeffekte für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Gera zu erzielen. Der sich in unmittelbarer Nähe befindende Verwaltungsstandort Ernst-Toller-Str. 15 soll im Gegenzug freigelenkt werden, einschließlich der sich dort befindenden Verkehrsleittechnik und des Stadtnetzknotens der Stadt Gera.
Der Verwaltungskomplex Amthorstr. 11 besteht aus den Teilobjekten Haus 01, Haus 02 und Haus 03. Das Teilobjekt Haus 03 ist nicht Bestandteil der Planungsaufgabe. Das Gebäude Haus 01 ist nur in einem Teilbereich umzubauen, das Gebäude Haus 02 ist in Gänze im Zuge der Maßnahme unter Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Vorgaben umzubauen und zu sanieren. Zur Finanzierung der Maßnahme ist der Einsatz von Fördermitteln vorgesehen.
Die Leistungserbringung beginnt unmittelbar nach Beendigung des VgV-Verfahrens, voraussichtlich Ende 2023.
Kennzahlen
Zu 1.
BGF: ca. 660 m²
Geschätzte Bauwerkskosten (ohne MwSt):
Kostengruppe 300 382.000,00 EUR
Kostengruppe 400 162.000,00 EUR
davon ALG 1-2 37.000,00 EUR
Zu 2.
BGF: ca. 5.350 m²
Geschätzte Bauwerkskosten (ohne MwSt):
Kostengruppe 300 3.658.000,00 EUR
Kostengruppe 400 1.143.000,00 EUR
davon ALG 1-3 296.000,00 EUR
Zu erbringen sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI, für Umbau und Sanierung der beiden Teilobjekte.
Für das Teilobjekt 1, Haus 01, sind die Leistungsphasen 2-9, Anlagengruppen 1, 2, und als Besondere Leistung die Zuarbeit zum Fördermittelantrag zu erbringen.
Für das Teilobjekt 2, Haus 02, sind die Leistungsphasen 1-9, Anlagengruppen 1, 2, 3 und als Besondere Leistung die Zuarbeit zum Fördermittelantrag, erforderlich.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen eines Stufenvertrages, wobei zunächst bis zur Leistungsphase 3 vertraglich vereinbart werden. Eine stufenweise Übertragung der Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI ist beabsichtigt, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Terminangaben: LPH 3 bis 30.06.2024, LPH 4 bis 31.03.2025, LPH 5 und 6 bis 30.11.2025,
Baudurchführung ab März 2026, Fertigstellung in Abhängigkeit von der Fördermittelbereitstellung voraussichtlich August 2027
Die späteren Angebote (Erstangebote) sind nach Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 17 Abs. 6, 9 VgV innerhalb von 25 Kalendertagen einzureichen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Amthorstraße 11, Haus 01 und Haus 02 - Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beschaffungsabsicht der ausgeschriebenen Dienstleistung wurde wegen nicht mehr verfügbarer Haushaltmittel auf unbestimmte Zeit zurück gestellt.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737254
Fax: +49 36137739354
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3658381120
Fax: +49 3658381125
Internet-Adresse: www.gera.de