Einsatzleitwagen (ELW 1) Referenznummer der Bekanntmachung: L23-0091-32
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedensplatz 8
Ort: Heilbad Heiligenstadt
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37308
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3606-650-2052
Fax: +49 3606-650-9035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-eic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatzleitwagen (ELW 1)
Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) inkl. Aufbau und Beladung
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Sonderausbau
Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt den Auftrag über die Beschaffung von zwei baugleichen Einsatzleitwagen (ELW 1) nach DIN 14507-2, DIN EN 1846-2, DIN 14502-2 und -3 für den Katastrophenschutz Einsatzzug Retten sowie den Einsatzzug Wasser des Landkreises Eichsfeld zu vergeben. Los 1 beinhaltet die Beschaffung der Fahrgestelle sowie des jeweiligen feuerwehrtechnischen Sonderausbaus.
Feuerwehrtechnische Fahrzeugbeladung
Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt den Auftrag über die Beschaffung von zwei baugleichen Einsatzleitwagen (ELW 1) nach DIN 14507-2, DIN EN 1846-2, DIN 14502-2 und -3 für den Katastrophenschutz Einsatzzug Retten sowie den Einsatzzug Wasser des Landkreises Eichsfeld zu vergeben. Los 2 beinhaltet die Beschaffung der jeweiligen feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter das Formblatt VHB 124_LD ("Eigenerklärungen zur Eignung") vorzulegen, welches in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
Für die angegebenen Nachunternehmer sind oben genannte Nachweise auf gesondertes Verlangen ebenso vorzulegen.
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter das Formblatt VHB 124_LD ("Eigenerklärungen zur Eignung") vorzulegen, welches in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:
- Unternehmensvorstellung: Rechtsform; Dauer des Bestehens; Leistungsspektrum, Geschäftsfelder, Kerngeschäft; Organisationsform mit Angabe von Hauptsitz/ Niederlassungen/Konzernverbund; Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz- oder Bilanzsumme,
- Erklärung über Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Für die angegebenen Nachunternehmer sind oben genannte Nachweise auf gesondertes Verlangen ebenso vorzulegen.
Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter das Formblatt VHB 124_LD ("Eigenerklärungen zur Eignung") vorzulegen, welches in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Alternativ kann das Zertifikat einer anerkannten Präqualifizierungsstelle vorgelegt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie weitere wie folgt vorzulegen:
- Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren Fahrzeuge/Leistungen (Referenzliste) mit mindestens folgenden Angaben: Referenzgeber, Ansprechpartner beim Referenzgeber, Art, Inhalt und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN ISO 9001:2015 (nur durch den Bieter LOS 1),
- Nachweis Zertifizierung Einbau Digitalfunkgerät (Firma SEPURA) (nur durch den Bieter von LOS 1),
- Nachweis Zertifizierung zum Aufbau von Fahrzeugen auf dem
angebotenen Fahrgestell (nur durch den Bieter von LOS 1).
Für die angegebenen Nachunternehmer sind oben genannte Nachweise auf gesondertes Verlangen ebenso vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.