Klärwerk Erfurt-Kühnhausen - Umbau Mehrzweckgebäude und Neubau Abwasserlabor - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: EBE EU 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zum Riedfeld 26
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99090
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://entwaesserungsbetrieb.erfurt.de/
Postanschrift: Dalbergsweg 3
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Martin Thies
E-Mail:
Telefon: +49 361659240
Fax: +49 3616592499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerk Erfurt-Kühnhausen - Umbau Mehrzweckgebäude und Neubau Abwasserlabor - Objektplanung Gebäude
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ jeweils für den Neubau des Laborgebäudes und den Umbau des Mehrzweckgebäudes.
Erfurt-Kühnhausen, DE
Der Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt im Klärwerk Erfurt-Kühnhausen den Umbau des Mehrzweckgebäudes und den Neubau des Abwasserlabors.
Das Mehrzweckgebäude wurde in seiner Grundstruktur im Jahr 1973 errichtet. Im Lauf der Bauwerksgeschichte wurden in diesem Gebäude verschiedene partielle Umnutzungen und Umbauten sowie Modernisierungen vorgenommen. Aktuell sind in diesem zentralen Verwaltungsgebäude der Kläranlage nachfolgend aufgeführte Betriebsbereiche integriert:
- zentrale Schaltwarte für die Überwachung und Steuerung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen im Stadtgebiet,
- Betriebsleitung der Kläranlage mit verschiedenen Büros,
- Werkstätten der Instandhaltungsmeisterbereiche,
- Abwasserlabor für die erforderliche Eigenkontrolle aller vom Entwässerungs-betrieb betriebenen Abwasseranlagen,
- Umkleide- und Sanitärbereiche aller Mitarbeiter des Klärwerks,
- Aufenthalts-, und Pausenbereiche.
Im aktuellen Ausbauzustand des Gebäudes sind zahlreiche bauliche Defizite feststellbar:
- Umkleide- und Sanitäranlagen für die Mitarbeiter der Kläranlage und des Labors entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen an die Arbeits-sicherheit (keine Schwarz-Weiß-Trennung),
- fehlende Rettungswege,
- keine Abgrenzung unterschiedlicher Brandabschnitte,
- Ergonomie, Ausstattung und technische Schutzmaßnahmen der Labor-arbeitsplätze entsprechen nicht dem Stand der Technik,
- die Technische Gebäudeausrüstung ist veraltet und z.T. verschlissen.
Auf Grund der unzureichenden Flächen im Mehrzweckgebäude ergibt sich das Erfordernis einer grundsätzlichen Neuordnung von Funktionsbereichen im Bestandsgebäude und eine Ausgliederung des Abwasserlabors in einen neu hierfür zu konzipierenden Neubau neben dem Mehrzweckgebäude. Zur Umsetzung sicherheitsrelevanter und arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben wurden in einem ersten Schritt im Rahmen einer Studie mögliche Ausbauvarianten bewertet. Im Ergebnis wurde durch die Werkleitung des Entwässerungsbetriebs folgende Ausbaustrategie festgelegt:
1. Errichtung eines Neubaus zur Aufnahme des Abwasserlabors einschließlich zugehöriger Büros, Aufenthalts-, Umkleide- und Sanitärräume für Mitarbeiter des Labors,
2. Umbau der Flächen des Labors im Mehrzweckgebäude in Umkleide- und Sanitäranlagen für Mitarbeiter der Kläranlage,
3. Umbau der freigezogenen alten Umkleide- und Sanitärbereiche in Büros
4. Ertüchtigung Mehrzweckgebäude hinsichtlich der Technischen Gebäudeausrüstung (insbesondere Brandschutzbelange und Heizung bzw. Klimatisierung).
Die Maßnahmen unter Pkt. 4 können je nach Baufreiheit in einzelnen Bereichen des Mehrzweckgebäudes in die Realisierung der Punkte 1.- 3. begleitend eingeordnet werden.
Der Umbau des Mehrzweckgebäudes findet unter der Maßgabe der partiellen Weiternutzung während der Realisierung des Umbaus statt.
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ jeweils für den Neubau des Laborgebäudes und den Umbau des Mehrzweckgebäudes.
Des Weiteren sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden:
• Maßliche Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung, Beratung zum Umfang etwaiger Schadstoffuntersuchungen (nur in Bezug auf Umbau des Mehrzweckgebäudes)
• Mitwirkung bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen (jedoch nicht von EU-weiten Vergaben),
• Aufstellung von Raumbüchern und Fortschreibung derselben in detaillierter Form,
• Aufstellen und Fortschreibung einer vertiefenden Kostenberechnung,
• Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen, soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind,
• Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
• Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,
• Brandschutzfachplanung Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß AHO-Heft Nr. 17 Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, Stand: Dezember 2022
• Erstellung von Feuerwehrplänen, von Flucht- und Rettungsplänen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnung.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, gelten die vorgenannten Besonderen Leistungen für beide Objekte.
Sollten mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt:
Für jede angegebene Referenz > 1, die den angegebenen Mindestanforderungen im Referenzprojekt 1 genügt, erhält der geeignete Bewerber 1 Punkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen in den Referenzprojekten 1 geprüft.
Für jede angegebene Referenz > 1, die den angegebenen Mindestanforderungen im Referenzprojekt 2 genügt, erhält der geeignete Bewerber 1 Punkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen in den Referenzprojekten 2 geprüft.
Für jede angegebene Referenz > 1, die den angegebenen Mindestanforderungen im Referenzprojekt 3 genügt, erhält der geeignete Bewerber 1 Punkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen in den Referenzprojekten 3 geprüft.
Die einzelnen Bewertungen werden hinreichend dokumentiert. Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):
1. Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren 2020 bis 2022 (2. Rangstelle)
2. Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2020 bis 2022 (3. Rangstelle)
Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der gebildeten Rangfolge immer noch mehr als drei in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine Berufshaftpflicht mit folgenden Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:
für Personenschäden mindestens 2 Mio. € für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 1,5 Mio. € für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 4 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 3 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr)
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
Der Bewerber muss über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen und insofern geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV vorweisen. Zugerechnet werden dabei auch alle einschlägigen Referenzen von einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder eines Nachunternehmers und auch einschlägige Referenzen, die Mitarbeiter des Bewerbers, eines Mitgliedes einer Bietergemeinschaft oder eines Nachunternehmers im Rahmen von früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnissen oder von früherer selbstständiger Arbeit erbracht haben.
Der Bewerber muss ein Referenzprojekt 1 vorweisen, das folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen muss:
- Das Referenzprojekt 1 muss zunächst die Leistungsphasen 2 bis 8 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ beinhalten; das erforderliche Gebäude muss sich dabei auf ein Labor mit der Einstufung nach TRBA 2000 Schutzstufe 2 (analog des beiliegendem Anforderungsprofils für den Neubau) beziehen.
- Die bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts 1 - maßgeblich ist der Zeitpunkt der baulichen Abnahme - muss nach dem 01.10.2010 erfolgt sein.
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B) abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt 1 vorweisen können. Die Bewerber sind aufgefordert, alle bezüglich des Referenzprojektes 1 verfügbaren Referenzen anzugeben. Derartige weitere Referenzen werden von der Vergabestelle dann auch für die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern herangezogen. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen bezüglich des Referenzprojektes 1 angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Der Bewerber muss ein Referenzprojekt 2 vorweisen, das folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen muss:
- Das Referenzprojekt 2 muss zunächst die Leistungsphasen 2 bis 8 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ beinhalten; das erforderliche Gebäude muss sich dabei auf einen Umbau gewerblicher oder öffentlicher Bestandsgebäude unter der Maßgabe der partiellen Weiternutzung während der Realisierung des Umbaus in ähnlicher Größenordnung beziehen.
- Die bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts 2 - maßgeblich ist der Zeitpunkt der baulichen Abnahme - muss nach dem 01.10.2010 erfolgt sein.
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B) abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt 2 vorweisen können. Die Bewerber sind aufgefordert, alle bezüglich des Referenzprojektes 2 verfügbaren Referenzen anzugeben. Derartige weitere Referenzen werden von der Vergabestelle dann auch für die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern herangezogen. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen bezüglich des Referenzprojektes 2 angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Der Bewerber muss ein Referenzprojekt 3 vorweisen, das folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen muss:
- Brandschutzfachplanung Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß AHO-Heft Nr. 17 Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, Stand: Dezember 2022 von einem vergleichbaren Bestandsgebäude oder Neubau
- Die bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts 3 - maßgeblich ist der Zeitpunkt der baulichen Abnahme - muss nach dem 01.10.2010 erfolgt sein.
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B) abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt 3 vorweisen können. Die Bewerber sind aufgefordert, alle bezüglich des Referenzprojektes 3 verfügbaren Referenzen anzugeben. Derartige weitere Referenzen werden von der Vergabestelle dann auch für die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern herangezogen. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen bezüglich des Referenzprojektes 3 angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
- Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung zu den Referenzprojekten 1 bis 3 mindestens jeweils eine Referenz vorweisen, die den für Referenzprojekte 1 bis 3 jeweils statuierten Mindestvoraussetzungen genügt.
- Bezüglich der Referenzprojekte 1 bis 3 gilt jeweils der bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen statuierte Vorbehalt. Die Vergabestelle behält sich also vor, die einzelnen Angaben zu den Referenzprojekten 1 bis 3 in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern.
- Für das Auswahlkriterium „Referenzen“ sollten alle weiter verfügbaren Referenzen > 1 der Referenzprojekte 1 bis 3 - in Form von Eigenerklärungen angegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).