LPH 5-8 gem. Paragraf 39 HOAI Neuerrichtung eines Rathausplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: 156101NEU-FB40123
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 3
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreis Siegen-Wittgenstein, Zentraler Vergabeservice
E-Mail:
Telefon: +49 271/333-1443
Fax: +49 271/333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
LPH 5-8 gem. Paragraf 39 HOAI Neuerrichtung eines Rathausplatzes
LP 5-8 gem. § 39 Abs. 3 Freianlagen HOAI.
Kölner Straße 170-174, 57290 Neunkirchen
Zu beplanende urbane Freifläche von ca. 6.000 m2, teilweise mit darunter liegender Tiefgarage, Treppen-Rampenanlage, Flächen- und Baumpflanzungen, div. Ausstattungselemente (Fontänenfeld, Trinkwasser-Brunnen, große Bürgerbank, Fahrradständer, Hochbeete Alu, Klettergerät etc.).
Zu II.2.5): Das zu 30% bewertete Kriterium „Qualität“ ist in folgende Unterkriterien gegliedert:
10 % Auftragsbezogene Qualifikation und Organisation des vorgesehenen Projektteams
20 % Qualität der Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung.
Die Ausführung ist von der verbindlichen Förderzusage abhängig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann eingesehen werden unter dem Link https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF .
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann eingesehen werden unter dem Link:
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF .
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Angabe zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann eingesehen werden unter dem Link:
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF .
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Referenzen über Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, d. h., dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt ,dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet
- Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Zusätzlich:
Nachweis von Referenzen einer Platzgestaltung die idealerweise mit Überbauung einer Parkgarage im Zusammenhang stehen sowie der vorliegenden Ausschreibung entsprechen und aus denen die folgenden Kriterien ablesbar sind:
- Beispiele für vergleichbare Projekte mit den entsprechenden technischen Anforderungen
- Beispiele für die Gestaltung urbaner Plätze
- Besondere Qualitätsmerkmale mit Alleinstellungsmerkmalen
- Erfahrung in der Bewohnerbeteiligung
Die Bewerber:innen / Bieter:innen werden aufgefordert, die Zusammensetzung des Projektteams mit den Qualifikationen und Erfahrungen der vorgesehenen Mitarbeiter:innen aufzuführen. Zudem wird um Angabe der jeweiligen Stundensätze für über die oben genannten Leistungen hinaus gehende Leistungen (z.B. Mitwirkung in politischen Gremien, Bürger:innenbeteiligungen, etc.) gebeten. Der Auftraggeber wertet die Angebote in einem relativen Vergleich.
Die Bewerber:innen / Bieter:innen werden aufgefordert, die Qualität ihrer Herangehensweise zur Umsetzung der Aufgabenstellung in Form einer Konzeptskizze zur Erarbeitung einer ausführungsreifen Lösung auf Basis der zur Verfügung gestellten Entwurfsplanungsunterlagen darzulegen. Erwartet werden bis zu zwei DIN A4 Seiten in Text- oder Skizzenform. Der Auftraggeber wertet die Angebote in einem relativen Vergleich.
Auftragnehmer unterliegen den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW vom 22.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-0
Fax: +49 251-411-2165
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691