Architektenleistungen (Objektplanung), inkl. Freianlagenplanung, für den Ersatzneubau des Bürgerhauses in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Rimlingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Merziger Str. 3
Ort: Losheim am See
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung/-begleitung für die Gemeinde Losheim am See durch die agstaUMWELT GmbH; Kommunikation und Angebote, usw. ausschließlich über das Vergabeportal subreport
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen (Objektplanung), inkl. Freianlagenplanung, für den Ersatzneubau des Bürgerhauses in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Rimlingen
Die Gemeinde Losheim am See plant den Abriss und die Erstellung eines Ersatzneubaus des Bürgerhauses in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Rimlingen.
Das Bürgerhaus mit den zugehörigen Freiflächen soll sich hin zu einem multifunktional nutzbaren Ort für die Rimlinger und Bachemer Dorfgemeinschaft entwickeln. Zukünftig sollen vier statt zwei Säulen das Bürgerhaus mit Leben füllen: Sportbetrieb, kulturelle Veranstaltungen, private Feierlichkeiten und Begegnungsstätte. Ergänzend hierzu könnte ein Treffpunkt für die Rimlinger und Bachemer Jugend entstehen.
Hierzu ist der Rückbau des vorhandenen und Neubau eines - bis zu zweigeschossigen, barrierefreien und multifunktional nutzbaren - Kultur- und Bürgerhauses mit besonderer Fassadengestaltung geplant.
Im neu zu errichtenden Bürgerhaus sollen Räumlichkeiten mit einer entsprechenden Ausstattung für (Sport-)Vereine mit kleinerem Platzbedarf (größerer Platzbedarf bietet die Halle in Bachem), kulturelle Veranstaltungen (u.a. mit einer Beschallungsanlage, Beamer, Multimedia), private Feierlichkeiten (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) für bis zu ca. 100 Personen (u.a. mit Küche, Kühlraum) sowie für die Jugend bereitgestellt werden.
Es wird erwartet, dass es durch den Sportbetrieb sowohl im Bürgerhaus in Rimlingen, als auch in der Bachemer Halle tägliche Belegungen geben wird. Erfahrungsgemäß wird das Bürgerhaus für private Feierlichkeiten mindestens zweimal im Monat genutzt werden; hierbei zu erwähnen ist, dass alle innerhalb des Gemeindegebietes wohnhaften Einwohner/innen die Möglichkeit zur Anmietung haben sollen.
In das Bürgerhaus soll u.a. ein Vereinsraum bzw. ein Multifunktionsraum mit Ausschankmöglichkeit als Begegnungsstätte integriert werden; dieser soll mit einer Theke bzw. bestenfalls mit einer zweiten Küche ausgestattet werden, sodass eine Nutzung unabhängig von kulturellen Veranstaltungen und privaten Feierlichkeiten möglich ist. Eine Bewirtschaftung zum Ausschank (z.B. nur am Wochenende) könnte im Idealfall durch einen Verein erfolgen - alternativ bestünde die Möglichkeit einer Verpachtung oder die Einstellung geringfügig Beschäftigter durch die Gemeinde. Zugleich kann der Raum unter der Woche für weitere Zwecke nutzbar gemacht werden (z.B. mobiler Friseur, diverse Beratungsangebote, Koch- und Backaktionen beispielsweise in Zusammenarbeit mit Grundschule und KiTa in Bachem).
Die im Erd- und Dachgeschoss im Einzelnen vorgesehenen Räumlichkeiten/Nutzungen sind den beigefügten Grundrissen zu entnehmen (u.a. Bürgersaal, Küche und Kühlraum, multifunktionaler Raum mit Theke, Umkleide und Sanitäranlagen, Abstellräume). Dies gilt entsprechend für die Gestaltung des unmittelbar angrenzenden Außenbereichs.
In Anbetracht dessen, dass die Fläche mit dem Bürgerhaus und der Feuerwehr zu großen Teilen innerhalb eines Überschwemmungsgebietes (QG100, HQextrem) liegt, muss sowohl beim Neubau des Kultur- und Bürgerhauses, als auch bei der Gestaltung der umgebenden Freiflächen ein besonderes Augenmerk auf eine hochwasserangepasste Umsetzung baulicher, gestalterischer und technischer Maßnahmen gelegt werden, um potenzielle Hochwasserschäden zu verringern. Wasserrechtliche Restriktionen müssen beachtet werden.
Weitere Informationen sind dem Dokument "Anhang 1 - Projektbeschreibung" zu entnehmen.
Die Objektplanung und Freianlagenplanung stehen bei diesem Projekt in engem Zusammenhang und bedingen sich gegenseitig. Daher soll der Auftrag für die beiden ineinandergreifenden Gewerke im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach der Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die gesamte Umsetzung der Maßnahmen muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Rimlinger Straße,
Ortsteil Rimlingen,
66679 Losheim am See (siehe Anlage 2 - "Lageplan").
Benötigt werden die Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 33-37 HOAI sowie die Planungsleistungen der Freianlagenplanung gemäß § 38-40 HOAI für den Ersatzneubau des Bürgerhauses in der Gemeinde Losheim am See im Ortsteil Rimlingen. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen/Planungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
- Einarbeitung in die vorliegenden Planunterlagen,
- Lph 5: Ausführungsplanung,
- Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
- Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
- Lph 8: Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungsphasen 1 bis 3 mit den vorliegenden Planunterlagen und Informationen bereits erfüllt sind und dass ein geringer Aufwand zur Einarbeitung in die vorliegende Genehmigungsplanung bzw. in die Planunterlagen erforderlich ist. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung (HU-Bau) vor.
Für die genannte Maßnahme sind neben der Projektbeschreibung und dem Lageplan weitere Informationen und Unterlagen (u.a. Grundrisse Erd- und Dachgeschoss, 2D- und 3D-Perspektiven, Schnitt A-A) vorhanden, welche den Bietern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Weitere Unterlagen liegen nicht vor.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden drei weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Tragwerksplanung gemäß § 49-52 HOAI, inkl. Sonderleistung Erstellung GEG-Nachweis,
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53-56 HOAI der Anlagengruppen 1-3 (HLKS),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53-56 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT).
Es ist zulässig, dass Bieter für mehrere dieser Leistungen ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer
Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Architektenleistungen (Objektplanung)"/"Freianlagenplanung" ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden mit 1.895.153 EUR netto (KG 200-700 gem. DIN 276, inkl. Planungs-/Baunebenkosten) angesetzt (siehe auch II.1.5). Die Kosten der KG 300, 400 und 500 teilen sich wie folgt auf (geschätzt, gerundet):
KG 300: 1.014.978 EUR netto,
KG 400: 230.763 EUR netto,
KG 500: 186.126 EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Zum Wiesengrund 17
Ort: Mettlach
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66693
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://architekturbuero-benning.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich.
Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
5. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
6. Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Die geschätzten Kosten der KG 300, 400 und 500 gem. DIN 276 sind dem zur Verfügung gestellten Formblatt zu entnehmen. Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Objektplanungsleistungen in Honorarzone II und die Planungsleistungen der Freianlagenplanung in Honorarzone II einzuordnen sind. Sollte ggf. eine davon abweichende Honorarzone vorgesehen werden, ist darauf mit entsprechender Begründung hinzuweisen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind der Umbauzuschlag, die Nebenkosten sowie die Stundensätze. Die Stundensätze gehen nicht in die Bewertung mit ein.
7. Ortsbesichtigung: Es wird den Bietern empfohlen, das Grundstück vor der Angebotsabgabe zu besichtigen. Die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus fehlender Ortskenntnis ergeben, wird seitens des Auftraggebers abgelehnt.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.