Kauf eines Gebirgsharvesters für die teilmechanisierte Holzernte Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2023-0010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesche Straße 20
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Gebirgsharvesters für die teilmechanisierte Holzernte
Kauf eines Gebirgsharvesters für die teilmechanisierte Holzernte
Die Auslieferung hat an einen vom Auftraggeber noch zu benennenden ersten Einsatzort innerhalb Thüringens zu erfolgen.
Die Auslieferung ist in die im Angebot einzutragenden Angebotspreise einzupreisen.
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (Auftraggeber) beabsichtigt den Kauf eines fabrikneuen Gebirgsharvesters für die teilmechanisierte Holzernte im Steilhanggelände. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.
Die Bieter können - teils mit Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als "optional" gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: "automatisch schließende Sicherheitstür") anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf eines Gebirgsharvesters für die teilmechanisierte Holzernte
Ort: Preitenegg
NUTS-Code: AT213 Unterkärnten
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen:08.06.2023, 9:00 Uhr
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.