Marktorientierte Beschaffung von ökologischer elektrischer Energie und klimaneutralem Erdgas des Deutschen Nationaltheaters und Staatskapelle Weimar GmbH - Staatstheater Thüringen - ab 01.01.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 113458-SG23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theaterplatz 2
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nationaltheater-weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marktorientierte Beschaffung von ökologischer elektrischer Energie und klimaneutralem Erdgas des Deutschen Nationaltheaters und Staatskapelle Weimar GmbH - Staatstheater Thüringen - ab 01.01.2024
Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung von ökologischer elektrischer Energie und klimaneutralem Erdgas des Deutschen Nationaltheaters und Staatskapelle Weimar GmbH - Staatstheater Thüringen - ab 01.01.2024
Los 1 (Strom-Öko)
Weimar, DE
Das Los umfasst 2 RLM-Lieferstellen mit insgesamt ca. 850.405 kWh Strom pro Jahr, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen.
Los 2 (Gas-Klimaneutral)
Weimar, DE
Das Los umfasst 2 RLM-Lieferstellen mit insgesamt ca. 1.607.245 kWh Gas pro Jahr, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wurde in Bezug auf das Rundschreiben des BMWK zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 (Strom-Öko)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 (Gas-Klimaneutral)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737276
Fax: +49 36137739354
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).