Beschaffung von Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Strom
Beschaffung von Strom für Schulen und Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Ilm-Kreis im Zeitraum 01.01.2024 00:00 Uhr bis 31.12.2026 24:00 Uhr
Strombeschaffung für den Bereich des Netzgebietes der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG
Stadtgebiet Arnstadt
Beschaffung von Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG mit 32 Abnahmestellen und einem Gesamtenergiebedarf von 2.270.420 kWh/ 3 Jahre
Strombeschaffung für den Bereich des Netzgebietes der Stadtwerke Ilmenau GmbH
Stadtgebiet Ilmenau
Beschaffung von Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Ilmenau GmbH mit 38 Abnahmestellen und einem Gesamtenergiebedarf von 2.458.342 kWh/ 3 Jahre
Strombeschaffung für den Bereich des Netzgebietes der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
Kreisgebiet Ilm-Kreis ländlicher Bereich
Beschaffung von Strom im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG mit 45 Abnahmestellen und einem Gesamtenergiebedarf von 2.662.997 kWh/ 3 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=273272
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
1)Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.