Winterdienstleistungen 2023-2027 in 96515 Sonneberg, Köppelsdorfer Straße 132 (ehem. EIO) Referenznummer der Bekanntmachung: IGK 2023 03-00053-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leg-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen 2023-2027 in 96515 Sonneberg, Köppelsdorfer Straße 132 (ehem. EIO)
Winterdienstleistungen gemäß der Ortssatzung der Stadt Sonneberg auf den Flächen der LEG- Liegenschaft 96515 Sonneberg, Köppelsdorfer Straße 132 (ehemalige EIO) für die Jahre 2023-2027
Sonneberg
Winterdienstleistungen gemäß der Ortssatzung der Stadt Sonneberg auf den Flächen der LEG- Liegenschaft 96515 Sonneberg, Köppelsdorfer Straße 132 (ehemalige EIO) für die Jahre 2023-2027
Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt automatisch, falls der Vertrag nicht bis spätestens 30.06. schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 30.09.2027 erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, auf Verlangen: entsprechende Bescheinigung
2. Eigenerklärung, zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen; dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist; falls einschlägig Eigenerklärung zur Selbstreinigung
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
1. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
2. aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in unten genannter Versicherungshöhe oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall,
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, auf Verlangen aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben
5. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis, vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Zu III.1.2.2) Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. € bei Sachschäden
1. Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden, auf Verlangen: Darstellung mind. 3 vergleichbarer Leistungen (Referenzen) der letzten 5 Kalenderjahre (2018-2022) mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum,
2. Eigenerklärung zur Beschäftigung von für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräften, auf Verlangen: Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022), gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich für vorgesehene Nachunternehmer) kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Ausländische Bewerber müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis, vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist.
Eigenerklärung Bezug Russland (Artikel 5k der Verordnung 833/2014)
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir möchten alle Teilnehmer des Ausschreibungsverfahrens bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachträglichen Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden können. Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter, sind diese für die Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabeonline.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht. Die Kommunikation erfolgt ebenso nur über das Vergabeportal https://www.evergabe-online.de.
Wir weisen darauf hin, dass die Abfragen der Unternehmen zur Erteilung zusätzlicher Informationen (Bieterfragen) ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.