Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Landratsamtes Ilm-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für Liegenschaften des Landratsamtes Ilm-Kreis
Lieferung von Erdgas an Schulen und Verwaltungsgebäude in der Verwaltung des Landratsamtes Ilm-Kreis
Lieferung im Netzgebiet der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG
Stadtgebiet Arnstadt
Lieferung Netzgebiet der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG an 13 Abnahmestellen mit einem Gesamtenergiebedarf von 6.301.115 kWh/ 3 Jahre
Lieferung im Netzgebiet der Stadtwerke Ilmenau GmbH
Stadtgebiet Ilmenau
Lieferung Netzgebiet der Stadtwerke Ilmenau GmbH an 11 Abnahmestellen mit einem Gesamtenergiebedarf von 3.881.343 kWh/ 3 Jahre
Lieferung im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetzte GmbH & Co. KG
Kreisgebiet Ilm-Kreis ländlicher Bereich
Lieferung Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetzte GmbH & Co. KG an 34 Abnahmestellen mit einem Gesamtenergiebedarf von 12.056.239 kWh/ 3 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=273325
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Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=273325
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Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ilm-Kreis ZASV
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 GWB unzulässig, soweit: 1)Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die ierst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt