Rahmenvereinbarung Tinte und Toner - Lieferung Referenznummer der Bekanntmachung: OVL 742/23-11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Tinte und Toner - Lieferung
Kauf und Lieferung von Tinte und Toner (Original und gleichwertig Rebuilt) über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen
Rahmenvereinbarung für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt- Kauf und Lieferung von Tinte und Toner (Original und gleichwertig Rebuilt) über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Die erlaubte Berufsausübung kann auch auf anderer Weise nachgewiesen werden.)
- Aktueller Nachweis der Fachhandelspartnerschaft für die angebotenen Originalprodukte vom Hersteller (Firmenbogen/Datum u. Unterschrift des Herstellers/keine Eigenerklärung der Anbieter), Übergabe der Urkunde vom Hersteller für das jeweilige Auftragsjahr
- Ausführliche und auftragsbezogene Darstellung: Firmenprofil (Standorte, Geschäftsfeld/er, Struktur, Mitarbeiter), Auftragslogistik (Prozessbeschreibung von Bestellbearbeitung, Warenauslieferung, Logistik usw.), Reklamationsbearbeitung/Service-Prozess, Annahme/Bearbeitung/Lösung
- Nachweis über die Zertifizierung der Lieferanten für Qualitätsmanagement EN ISO 9001 bzw. detaillierte Eigenerklärung im Vergleich zur EN ISO
- Nachweis der Zertifizierung des Umweltmanagement EMAS oder EN ISO 14001bzw. detaillierte Eigenerklärung im Vergleich zur EN ISO
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
- RAL ZU 177 - Zertifizierung Blauer Engel oder ÖUZ ZU 11, Zertifizierung zur Prüfung u. Überwachung auf schadstofffreie Produkte durch anerkanntes unabhängiges Prüfinstitut (z. Bsp. TÜV Rheinland), Überwachungsvertrag im Anhang mit Auflistung aller geprüften Module (Angabe Hersteller-bezeichnung, Drucker, Druckleistung) Sicherheitsdatenblätter (gemäß §6 der Gefahrstoffverordnung und Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)) und Produktdatenblätter für alle Rebuilt-Produkte fortlaufend nummeriert analog der Leistungsbeschreibung
- Nachweis des Herstellers, das eingesetztes Tonerpulver nicht gesundheits- oder umweltgefährdend (aktuelles Sicherheitsdatenblatt für Toner)
-Nachweis über umweltgerechte Entsorgung bzw. Zuführung zum Materialrecycling. Bestätigung des Entsorgungsfachbetriebes, dass die Entsorgung für den Lieferanten durchgeführt wird, Bereitstellung von kostenneutraler Leergutsammelboxen - Erläuterung/Ablauf zum Rücknahmesystem.
- Die Funktionalität der Tonermodule ist durch Prüfung gemäß DIN 33870/1 für monochrome Druckgeräte oder 33870/2 für 4-Farb-Druckgeräte sicherzustellen und zu dokumentieren. Die Kennzeichnung der Produkte und der Verpackung muss enthalten:
Name Hersteller, Anwendungsbereich oder Gruppennummer,Typ/Modell des Tonermoduls, Ergiebigkeit, Datum der Wiederaufbereitung, Bedienungsanleitung zum Einsatz des Moduls in deutscher Sprache
- Bestätigung: nur hochwertige Rebuilt-Produkte in Form einer wiederaufbereiteten OEM-Kartusche (nicht mehr als zweimal), alle angebotenen Rebuilt-Produkte müssen den Standard der Originalhersteller erreichen oder übertreffen, kein Verstoß gegen OEM-Patentrechte, keine Refill-Produkte,
- Garantieleistung der Produkte beträgt mindestens 24 Monate ab Lieferung
- Ermittlung der Druckleistung/Schreibleistung für Tonerkartuschen nach ISO 19752 (für Monochrom Druckkassetten) und 19798 (für Farb-Druckkassetten)
- Prüfprotokolle über die Ergiebigkeit von mindestens 5 Probemodule gegenüber Originalmodul
- negativer AMES-Test durch ein unabhängiges Prüflabor
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html