Spleiss- und Glasbearbeitungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2023-80
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Spleiss- und Glasbearbeitungssystem
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt die Anschaffung eines Spleiss- und Glasbearbeitungssystems mit einem Laser als Wärmequelle für optische Lichtleitfasern.
Leibniz-Institut für Photonische Technologien e.V. (Leibniz-IPHT), Albert-Einstein-Straße 9, 07745 Jena
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt die Anschaffung eines Spleiss- und Glasbearbeitungssystems mit einem Laser als Wärmequelle für optische Lichtleitfasern.
Weiteres siehe Anlage 2
Az.1050-R5.5-3144/144-4-17423/2023
Als Budget steht ein maximaler Betrag in Höhe von 245.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor Angebote über diesem Wert von der Wertung auszuschließen. Liegen alle Angebote über diesem Betrag ist die Vergabestelle berechtigt die Ausschreibung aufzuheben. Die Lieferung inkl. Installation & Einweisung hat bis spätestens zum 30.09.2023 fix zu erfolgen, da andernfalls die für den Vertrag vorgesehenen Fördermittel nicht rechtzeitig abgerufen werden können und verfallen. Schlussrechnung ist bis spätestens 05.10.2023 zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spleiss- und Glasbearbeitungssystem
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren unterliegt dem ThürVgG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99424
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.