Beschaffung eines HLF 20 - Gemeinde Gersheim Referenznummer der Bekanntmachung: GER-Vergabe-2023-0023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blieskastel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blieskastel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines HLF 20 - Gemeinde Gersheim
Beschaffung eines HLF 20 für die Gemeinde Gersheim
Sollte durch einen gewährten Koppelungsnachlass ein Bieter für beide Lose, jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhält der Bieter den Zuschlag für beide Lose.
Fahrgestell & Aufbau
66453 Gersheim
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug - HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Gersheim
Beladung
66453 Gersheim
Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug - HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Gersheim
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Bewerber 3 Referenzen für vergleichbare Projekte hinsichtlich Anforderungen und Aufgabenbeschreibung benennt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Eignungekriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
1.Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
2.Es ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach dem Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688)STFLG abzugeben.
3. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.