Rahmenvereinbarung über Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in zwei Gebietsmengenlose
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in zwei Gebietsmengenlose
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in 2 Gebietsmengenlose
Ost-Saarland
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage
Los 1: Klärschlammmenge ca. 38.550 m³/a
Kläranlagen:
Nohfelden, Eiweiler, Selbach, Neunkirchen-Nahe, Güdesweiler, Schwarzerden, Haupersweiler, Baltersweiler, St. Wendel, Winterbach, Bliesen, Leitersweiler, Niederlinxweiler, Mainzweiler, Ottweiler, Fürth, Lautenbach, Dörrenbach, Sinnerthal, Wiebelskirchen, Wellesweiler, Hoof, Münchwies, Heinitz, Ruhbachtal, Werschweiler, Eschweilerhof, Eitzweiler, Heisterberg, Mosberg-Richweiler, Steinberg-Deckenhardt, Grügelborn, Hangard, Osterbrücken, Steinbach, Saal, Bubach/Ostertal, Max-Braun-Zentrum, Remmesweiler, Neumühle, Eschringen, Kleinottweiler, Limbach, Homburg, Bliesdalheim, Böckweiler, Altheim, Pinningen, Brenschelbach, Ommersheim, Aßweiler, Erfweiler-Ehlingen, Wittersheim, Gersheim, Seyweiler, Peppenkum,
Utweiler, Medelsheim, Riesweiler, Bierfeld, Sitzerath
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in 2 Gebietsmengenlose
West-Saarland
Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage
Los 2: Klärschlammmenge ca. 47.400 m³/a
Kläranlagen: Wustweiler, Dirmingen,,Bubach-Calmesweiler, Sötern, Holz, Lummerschied, Kutzhof, Walpershofen, Püttlingen, Dillingen, Ihn, Rammelfangen, Gisingen, Kerlingen, Bedersdorf, Saarlouis, Saarwellingen, Ensdorf, Überherrn, Dorf im Warndt, Völklingen, Lauterbach, Thailen, Rappweiler, Münzingen, Tettingen-Butzdorf, Borg, Oberleuken, Keßlingen, Perl, Hellendorf, Büschdorf, Faha, Weiten, Orscholz, Tünsdorf, Nohn, Sinz, Dreisbach, Bethingen, Saarhölzbach, Scheiden, Oberlöstern, Niederlosheim, Morscholz, Dagstuhl, Altland, Büschfeld, Kastel, Sotzweiler, Auschet, Merzig, Gehweiler, Rathen, Vogelsbüsch, Mechern, Reidelbach, Biringen, Oberesch, Rehlingen, Fürweiler, Düppenweiler, Lebach, Falscheid, Hoxberg, Niedaltdorf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in zwei Gebietsmengenlose
Ort: Nalbach
NUTS-Code: DEC Saarland
Postleitzahl: 66809
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Nassschlammtransporte von Kläranlage zu Kläranlage aufgeteilt in zwei Gebietsmengenlose
Ort: Beckingen
NUTS-Code: DEC Saarland
Postleitzahl: 66701
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über die Vergabeplattform Subreport mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über die Vergabeplattform Subreport erteilt.
Wichtiger Hinweis: Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 dient lediglich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).