Neubau eines Bürogebäudes "PLAZA NORD" - Saarterrassen, 66115 Saarbrücken - (Stufenbeauftragung 1. Stufe) Referenznummer der Bekanntmachung: 3.235_01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Bürogebäudes "PLAZA NORD" - Saarterrassen, 66115 Saarbrücken - (Stufenbeauftragung 1. Stufe)
Die GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG plant den Neubau eines Bürogebäudes "Plaza Nord" auf den Saarterrassen. Das Grundstück befindet sich zwischen der Hochstraße und der Konrad-Zuse-Straße in Saarbrücken-Burbach. Die spätere Adressbildung soll über die Konrad-Zuse-Straße / Saarterrassen erfolgen. In 2021 wurde eine Vorplanung von GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG erstellt, diese ist ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
PLAZA NORD Konrad-Zuse-Straße 66115 Saarbrücken
Das Plangebiet ist eines der letzten bisher unbebauten Grundstücke. Das Gebiet der Saarterrassen zeichnet sich durch anspruchsvolle Stadtarchitektur, moderne Produktions- und Bürogebäude von hoher Funktionalität und Ästhetik wechseln sich ab mit Freiflächen, breiten Grüngürteln und großzügigen Parkplatzangebot. Dies wird ergänzt durch vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Gesundheitsleistungen und beispielsweise mit dem E-Werk auch Unterhaltungsangebot.
Um zu überprüfen, wie der Flächen- und Raumbedarf funktional auf dem Baugrundstück umgesetzt werden kann, hat die GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG eine Vorplanung erarbeitet, die wesentliche Grundlage und Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Nutzung, Flächenbedarfe und Grundrissorganisation entsprechen den Zielvorstellungen der GIU FM. Die Konzeptergebnisse der Vorplanung bilden die Nutzungsanforderungen des Büroneubaus ab und sollen in der anstehenden Planungsphase nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden. Vielmehr wird erwartet, dass die Ausarbeitung der Vor- und Entwurfsplanung hierauf aufbaut und ein funktionales, zeitgemäßes, im allgemeinen Erscheinungsbild zurückhaltendes Bürogebäude entworfen wird.
Die Vorplanung ist Bestandteil der Auslobungsunterlagen und als Anlage der Ausschreibung beigefügt.
Konzipiert ist ein 5-geschossiges Bürogebäude, d. h. vier Vollgeschosse mit einem Staffelgeschoss. Die bisherige Gebäudeplanung sieht einen Eingang von der Hochstraße und zwei Eingänge von der Konrad-Zuse-Straße aus vor. Es soll die Möglichkeit bestehen, das Gebäude in zwei Mieteinheiten zu unterteilen. Im Erdgeschoss sind neben einem Foyer- und Empfangsbereich Räume für Besprechungen und Seminare vorgesehen sowie die Möglichkeit für einen Kundenbereich / Office und Büronutzung. In den Obergeschossen befinden sich die Büros in einer Kombination aus Großraum-, Einzel- und Doppelbüros. Im mittleren Gebäudeteil ist eine Erschließungs- und Versorgungsschiene mit Treppenhäusern, Aufzügen, Sanitärbereichen, Teeküchen etc. vorgesehen. Das Staffelgeschoss ist strukturell genauso wie die darunterliegenden Büroetagen aufgegliedert. Die Gebäudeaußenkanten springen im Staffelgeschoss (4. OG) umlaufend zurück. Das Untergeschoss ist derzeit als Vollunterkellerung geplant, ggfls. ist auch eine Teilunterkellerung ausreichend. Hier befinden sich hauptsächlich Technikflächen, Lager- und Archivräume sowie Sanitärbereiche.
- Bruttorauminhalt (EG - 4. OG): ca. 27.300 m³ (ohne Fluchtbalkone)
- Bruttogeschossfläche: (EG - 4. OG): ca. 7.050 m³ (ohne Fluchtbalkone)
- Bruttogeschossfläche: (inkl. UG/Vollunterkellerung): ca. 8.550 m³ (ohne Fluchtbalkone)
- Nutzfläche (EG - 4. OG): ca. 6.500 m² (ohne Fluchtbalkone)
Die Vorplanung der GIU ist als Grundlage zu übernehmen und wird als PDF / DWG / DXF für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung erfolgt nach Maßgabe des Auftraggebers stufenweise. Der Planungsauftrag wird in der ersten Auftragsstufe zunächst für:
Objektplanung LP 1-4, Tragwerksplanung LP 1-4, Technische Ausrüstung LP 1-4, Erstellung Brandschutzkonzept mit Brandschutznachweis LP 1 -4 vergeben.
Der AG behält sich vor, die Stufe 2 bzw. Stufe 3 später an den AN der Stufe 1 zu vergeben. Nähere Angaben zur stufenweise Beauftragung enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere der Entwurf des Planervertrags.
Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsphasen, ist jedoch verpflichtet, diese bei Beauftragung auszuführen (Andienungspflicht).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Plaza Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEC6UVP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]