Next Generation Sequencing System (NGS) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2023-118
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Next Generation Sequencing System (NGS)
Es wird eine leistungsfähige Nukleinsäure-Sequenzierplattform der nächsten Generation ausgeschrieben (Next-Generation-Sequencing, NGS). Die anzuschaffende Plattform soll auf Nanoporen-basierter Technologie beruhen. Das Gerät soll komplette Genome von Bakte-rien, Viren und Pilzen sequenzieren, was sehr lange Sequenzier-Reads (10.000 - 100.000 Basenpaar/Read) erforderlich macht. Zudem soll das Gerät in der Lage sein bakterielle und virale RNA direkt, ohne Umschreibung in cDNA zu analysieren. Details zu den geforderten Spezifikationen sind in der unten aufgeführten Auflistung zu finden. Als Budget steht ein maximaler Betrag in Höhe von 80.300,00 Euro inkl. MwSt. zur Verfügung.
Leibniz-Institut für Photonische Technologien e.V. (Leibniz-IPHT), Albert-Einstein-Straße 9, 07745 Jena.
Technische Spezifikationen (Mindestanforderungen)
1. Long Reads
Die Sequenzierplattform soll in der Lage sein, Long Reads mit einer Länge von mindestens 5.000 Basenpaaren zu generieren. Ebenfalls soll er aber auch in der Lage sein, Längen ein-zelner reads von mehreren 100.000 Basenpaaren zu generieren, um vorhandene lange repetitive Sequenzen in einem Genom zu überspannen.
2. Flexibilität
Je nach Probenzahl und Genomgröße sollen die Verbrauchsmittel pro Lauf anpassbar sein. Das bedeutet, je nach Probenaufkommen sollen einzelne oder parallelgeschaltete Flusszellen einsetzbar sein, um Wartezeiten und unnötige Kosten zu vermeiden.
3. Genauigkeit
Die Sequenzierplattform soll eine Genauigkeit von mindestens 99% aufweisen, um die Fehlerquote bei der Assemblierung der Genome zu minimieren.
4. Coverage
Die Abdeckung probakteriellem Genom (international als coverage bezeichnet) soll bei ei-nem Sequenzierlauf bei einem Wert von mindestens 30 liegen.
5. High throughput
Pro Lauf/Kavität sollen bis zu 50Gb Daten generiert werden können, um die Coverage bei der Genomassemblierung zu maximieren.
6. Multiplexing
Die Sequenzierplattform soll in der Lage sein, mindestens 5 DNA -oder RNA- Proben zeitgleich zu verarbeiten.
7. Direct RNA-Sequenzierung
Die Sequenzierplattform muss in der Lage sein, RNA direkt und nicht über einen cDNA Schritt zu sequenzieren (z.B.: Genomsequenzierung von RNA-Viren oder bakterielle rRNA).
8. Echtzeitsequenzierung (Read-Until)
Beim Sequenzieren muss das Gerät in der Lage sein, bestimmte DNAs (z.B. Humane DNA) während des Prozesses des Sequenzierens direkt zu erkennen und diese, je nach Vorgabe, gezielt zu sequenzieren oder aus der Analyse auszuschließen. Dies erhöht sowohl die Kapazität der Flusszellen, als auch die Qualität der Sequenzierung in Form nahezu ausschließlich spezifischer Nukleinsäuresequenzen. Hierzu ist eine Echtzeitsequenzierung notwendig.
9. Software
Die Software der Sequenzierplattform soll eine einfache Bedienung und eine intuitive Benutzeroberfläche bieten. Auch Software-Updates sollen einfach und vom Benutzer durchgeführt werden können und mind. für 12 Monate kostenfrei zur Verfügung stehen.
10. Portabilität
Das Gerät soll problemlos an einen anderen Ort transportiert und eingesetzt werden kön-nen.
AZ.1050-R5.5-3144/144-4-417423/2023
Als Budget steht ein maximaler Betrag in Höhe von 80.300,00 Euro brutto zur
Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor Angebote über diesem Wert von der
Wertung auszuschließen. Liegen alle Angebote über diesem Betrag ist die
Vergabestelle berechtigt die Ausschreibung aufzuheben. Die Lieferung inkl.
Installation & Einweisung hat bis spätestens zum 30.09.2023 fix zu erfolgen, da
andernfalls die für den Vertrag vorgesehenen Fördermittel nicht rechtzeitig
abgerufen werden können und verfallen. Schlussrechnung ist bis spätestens
05.10.2023 zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
o Unternehmensdarstellung
- Allgemeine Unternehmensdarstellung
- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den
Auftraggeber betreuen würde)
- Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.
o Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das
Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB (Anlage 5)
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen
gemäß § 124 GWB (Anlage 6)
o Angaben zu den Umsätzen der letzte drei Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte
der letzten drei Jahre).
o Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
einschließlich der Angabe der Deckungssummen.
o Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und
Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren mit Kontaktdaten des
Auftraggebers (die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers
ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern
einzuholen)
o Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1)
o Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 (Anlage 4.2)
o Auf Anforderung sind vom Best-Bieter die folgenden Erklärungen und
Nachweise vorzulegen
- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12
Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 7)
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17
ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen (Anlage 8)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2
ThürVgG) (Anlage 9)
Wenn zutreffend:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 10)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der
ILOKernarbeitsnormen
(§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 11)
Abschnitt IV: Verfahren
siehe 1.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren unterliegt dem ThürVgG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im
Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die
Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit
Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von
15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen
kann.