Software digitale Gremienarbeit (01/SE/2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 01/SE/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK classic
Postanschrift: Mittelhäuser Straße 68
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3617479-226014
Fax: +49 8004558888-283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de/vergabe
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Software digitale Gremienarbeit (01/SE/2023)

Referenznummer der Bekanntmachung: 01/SE/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 254 265.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin ist eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Selbstverwaltung wird ehrenamtlich durch Versicherten- und Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat ausgeübt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Organisation, Durchführung und Abrechnung weitgehend zu digitalisieren, um damit eine effiziente elektronische Bearbeitung von Vorgängen sicher zu stellen und die Sitzungsorganisation für alle Teilnehmenden zu erleichtern.  Der Verwaltungsrat der Auftraggeberin hat zudem drei Fachausschüsse gebildet, um die vielfältigen Themenstellungen möglichst effektiv und effizient bearbeiten. Darüber hinaus sind Mitglieder der Selbstverwaltung in Landesbeiräten und Widerspruchsausschüssen tätig. Ab 2024 werden rund 600 aktive Selbstverwalter ehrenamtlich an circa 300 Ausschusssitzungen der Auftraggeberin teilnehmen. Die Organisation ihrer Gremiensitzungen erfolgt über den Stab Selbstverwaltung bzw. den Stab Recht und Compliance (Organisation der Widerspruchsausschusssitzungen). Die aktuelle Zahl der Backend-User (Volluser) beträgt 10 und die aktuelle Anzahl der Frontend-User (aktive Selbstverwalter) beträgt 600. Innerhalb der Vertragslaufzeit kann es zu Veränderungen der Userzahlen sowie der Anzahl der Sitzungen kommen. Die Anzahl der Lizenzen muss daher skalierbar sein. Die Angabe zur Anzahl der Lizenzen im Preisblatt (80) beruht auf einer sachgemäßen Schätzung. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben (geschätzte Anzahl) im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zur Anzahl, die als Kalkulationsgrundlage im Preisblatt (80) gekennzeichnet sind, handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fragenkatalog / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsprobe / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Benutzerfreundlichkeit / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 055-163092
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: STERNBERG Software GmbH & Co. KG
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33729
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 254 265.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das

Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber

der Auftraggeberin zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu

Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen

mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang

dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2023

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