Technisches Immobilienmanagement Oktober 2023 bis September 2025 in 98574 Schmalkalden, Wernshausen und in 98587 Steinbach-Hallenberg (123 Wohneinheiten) Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0210-0212-0203/L01/bau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leg-thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Immobilienmanagement Oktober 2023 bis September 2025 in 98574 Schmalkalden, Wernshausen und in 98587 Steinbach-Hallenberg (123 Wohneinheiten)
Technisches Immobilienmanagement (verschiedene Hausmeistertätigkeiten, einschließlich Außenanlagen und Winterdienst) für mehrere Wohnmietobjekte
98574 Schmalkalden, Reichenbacher Straße 2-12
98574 Wernshausen, Goethestraße 56 und 58
98587 Steinbach-Hallenberg, Lindenstraße 43-55
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH beabsichtigt Leistungen des Technischen Immobilienmanagements als Dienstleistung zu vergeben.
Es sind verschiedene Hausmeistertätigkeiten für alle genannten Objekte, einschließlich Außenanlagen und Winterdienst zu leisten.
Die Pflege und Reinigung der Außenanlagen (ca. 11.225 m²) umfassen insbesondere folgende Leistungen:
- Rasenmahd ca. 5.364 m²
- Pflege der Pflanzflächen ca. 5.861 m²
- Reinigung, Säubern und Unkrautbeseitigung der Gehwege und Platzflächen ca. 1.711 m²
- Winterdienst ca. 1.711 m²
Die allgemeinen Hausmeistertätigkeiten umfassen insbesondere folgende Leistungen:
- Begehung und Sichtkontrolle hautechnische Anlagen
- Kontrolle Gemeinschaftsflächen
- Zählerablesung
- Bereitstellung Mülltonnen
- Entgegennahme und Erledigung Reklamationen
- 24h-Notdienstbereitschaft
mit Verlängerungsoption bis September 2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt L 1240 (Eigenerklärung zur Eignung, Liefer-/Dienstleistungen) - Erklärungen über:
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eintragung in das Berufsregister (sofern Verpflichtung besteht) als Eigenerklärung mit dem Angebot
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern oder sonstigen Dritten zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Der AG akzeptiert als Vorläufigen Nachweis eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Formblatt L 1240 (Eigenerklärung zur Eignung, Liefer-/Dienstleistungen) - Erklärungen über:
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von mind. 45.000,00 € für die Jahre 2020, 2021 und 2022
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio €, sonstige Schäden/Vermögensschäden in Höhe von mindestens 150.000 €, Schlüsselverlustschäden in Höhe von mindestens 50.000 €) nicht älter als 3 Monate
oder schriftliche Erklärung eines entsprechenden Haftpflichtversicherers, dass er mit dem Bieter im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in gleicher Höhe abzuschließen bereit ist
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern oder sonstigen Dritten zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Der AG akzeptiert als Vorläufigen Nachweis eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Formblatt L 1240 (Eigenerklärung zur Eignung, Liefer-/Dienstleistungen) - Erklärungen über:
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Erklärung von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen) - der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Namen der Personen mit Funktion, berufliche Qualifikation)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (Anzahl der Beschäftigten, Anzahl Führungspersonal)
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern oder sonstigen Dritten zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Der AG akzeptiert als Vorläufigen Nachweis eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgeleichheit; Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG); Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen) und § 18 ThürVgG (Sanktionen) Vertragsstrafe gem. § 18 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot als Eigenerklärung im Formblatt L1240 anzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Angabe eventuell durchgeführter Maßnahmen zur Selbstreinigung).
Der Bieter hat mit dem Angebot als Eigenerklärung das Formblatt 127 / L 127 / III.27 Bezug Russland (Artikel 5k der Verordnung 833/2014) abzugeben.
Wir möchten alle Teilnehmer des Ausschreibungsverfahrens bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren.
Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachträglichen Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden können.
Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter, sind diese für die Informationsbeschaffung zur Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabeonline.de abgerufen werden.
Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
Die Kommunikation erfolgt ebenso nur über das Vergabeportal https://www.evergabe-online.de.
Telefonische oder per E-Mail eingehende Fragen werden nicht beantwortet.
Angebote die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen.
Verspätet eingegangene Angebote werden nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat den nicht fristgereichten Eingang seines Angebotes nicht zu vertreten.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.