CEP-stabilisiertes Hochleistungs-Ultrakurzpuls-Lasersystem Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2023-34
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
CEP-stabilisiertes Hochleistungs-Ultrakurzpuls-Lasersystem
Die Friedrich-Schiller Universität Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines CEP stabilisiertes Hochleistungs Ultrakurzpuls Lasersystem.
Friedrich-Schiller-Universität Jena, am Institut für Angewandte Physik, Albert-Einstein-Str. 15, Raum 009, 07745 Jena.
Die Friedrich-Schiller Universität Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines CEP stabilisiertes Hochleistungs Ultrakurzpuls Lasersystem.
Ultrakurzpulslaser mit Pulsdauern im Bereich von 100 fs sind mittlerweile in vielen Forschungslaboren etabliert und zu unverzichtbaren Werkzeugen geworden. Jedoch erst extrem kurze Pulsdauern kleiner 10 fs erlauben es, atomare bzw. molekulare Vorgänge wie z. B. chemische Reaktionen oder Thermalisierungsprozesse zeitaufgelöst zu analysieren oder gezielt zu beeinflussen. Es ergeben sich damit zahlreiche, noch nicht verstandene Möglichkeiten, die Wechselwirkung von ultrakurzen Lichtpulsen mit Nanostrukturen, Molekülen und sogar einzelnen Atomen zu untersuchen und zu steuern. Bei diesen sog. few cycle Pulsen ist eine Beschreibung der Pulse nur auf Basis der Einhüllenden jedoch nicht mehr ausreichend. Vielmehr ist das elektrische Feld und die absolute Phasenlage (sog. Carrier Envelope Phase CEP) für die LichtMaterieWechselwirkung entscheidend.
Deshalb soll am Institut für Angewandte Physik IAP) in Jena ein CarrierEnvelopePhase (CEP) stabilisiertes Ultrakurzpuls Lasersystem installiert werden, das sowohl hohe Pulsenergien und hohe mittlere Leistungen als auch die Möglichkeit der zeitlichen und spektralen Pulsformung gestattet. Das System soll den verschiedenen Arbeitsgruppen unterschiedliche Untersuchungen und Applikationen ermöglichen. Insbesondere werden folgende Themen adressiert:
1. Untersuchungen zum Einfluss der CEP und der spektralen wie zeitlichen Pulseigenschaften auf photoinduzierte Tunneleffekte, ultraschnelles Schalten und nichtlinear optische Effekte (wie z.B. effiziente Frequenzkonversion) in großflächigen resonanten Nanostrukturen. Dafür werden phasenstabilisierte Lichtpulse im NIR (ca. 800 nm) mit einer Pulslänge kleiner 10 fs benötigt. Die Repetitionsrate muss zur Unterscheidung zwischen langsamen thermischen und schnellen elektronischen Effekten von Einzelschuss bis mindestens 100 kHz einstellbar sein.
2. Der CEP-stabilisierte bzw. zeitlich wie spektral geformte Lichtpuls soll zur Steuerung chemischer Reaktionen in Gasen sowie in photokatalytischen Systemen genutzt werden. Mit dem im Lasersystem ebenfalls erzeugten Probem Puls wird eine zeit und ortsaufgelöste, quantitative Analyse der Reaktionsprodukte mittels CARS-Spektroskopie (CARS Coherent Anti-Stokes Ra-man Scattering) ermöglicht. Damit alle Zwischenprodukte der untersuchten Reaktion im Spektrum sichtbar sind, muss der Pump-Puls eine spektrale Breite größer 4.200 cm-1 haben. Der zeit-lich synchronisierte Probe-Puls ist bei einer signifikant kürzeren Wellenlänge (515 nm) mit einer spektralen Breite von 10 cm-1 parametrisiert, was die spektrale Auflösung der Messung definiert.
3. In 2D-Materialien sollen durch PumpProbeExperimente grundlegende Untersuchung zur raumzeitlichen Dynamik der freien Ladungsträger durchgeführt werden. Die Thermalisierungszeit dieser Systeme liegt im Bereich der Pulsdauer des beantragten Systems (ca. 10fs). Durch Variation der CEP soll außerdem der Zusammenhang der geometrischen Symmetrie der Strukturen mit der zeitlichen Symmetrie des Pulses untersucht werden.
Das Großgerät wird also entsprechend dem zugrundeliegenden Förderantrag von verschiedenen Gruppen für unterschiedliche Applikationen genutzt. Die geforderten Spezifikationen beeinflussen sich aber teilweise gegenseitig.
Höchste Priorität hat die CEP Stabilität und die Möglichkeit zur definierten Einstellung/Verstellung der CEP zur Kontrolle verschiedener Prozess, wie Steuerung von Elektronen, Frequenzkonversion, wie auch Umwandlungsprozessen von Treibhausgasen.
Priortät 2 sind die Spezifikationen, die sich aus den Anforderungen für ultrabreitband CARS Messungen ergeben. Systeme mit den hier geforderten Spezifikationen werden inzwischen von verschiedenen Lieferanten angeboten.
Zur zeitlichen und spektralen Modulation der im OPCPA erzeugten Lichtpulse muss ein sogenannter SLM in die OPCPA Verstärkerkette integriert werden. Hieraus ergeben sich potenzielle Risiken bzgl. der Einhaltung der CEP-Stabilitätsspezifikationen und es bestehen hierzu noch keine umfangreichen Erfahrungen bei den potenziellen Systemlieferanten. Zur bestmöglichen Absicherung der Spezifikationen soll das beschriebene System deshalb möglichst produktnah also ohne integrierten SLM aufgebaut werden und der SLM nur alternativ umschaltbar im System integriert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das
Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er
ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist
dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu
erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen,
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind
sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.
Unternehmensdarstellung:
-allgemeine Unternehmensdarstellung,
- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr,
- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den
Auftraggeber betreuen würde),
- Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige,
- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.,
Angaben zu den Umsätzen der letzte 3 Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der
letzten 3 Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung
maßgeblichen Geschäftsbereiches. Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
einschließlich der Angabe der Deckungssummen,
eine Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4),
eine Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB sowie § 124 GWB (Anlage 5 und 6):
- Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens,
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen
ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen, - dass keine Person, deren Verhalten
unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung
krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261
des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des
Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §
108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit Internationalem Geschäftsverkehr) oder §§
232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder
Bietergemeinschaft sind die
Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.
Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und
Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren innerhalb der EU mit
Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers als Bestätigung für hohe
Qualität und Zuverlässigkeit des Gerätes (die Referenzen dürfen nicht das Recht
des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei
den Auftraggebern einzuholen). Es gelten darüber hinaus die Vorgaben aus Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
Die 3 Referenzen zu Systemen haben folgende Anforderung:
bereits erfolgreich ausgeliefert
folgende Spezifikation mindestens:
CEP Stabilitä < 250mrad, gemessen über 1 Stunde ohne Mittelung
Pulslänge (<10fs)
Zentral-Wellenlänge im NIR (700-900nm).
Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12
Abs. 2 ThürVgG),
Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2
ThürVgG),
Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17
ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen,
sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt
und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des
Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12
Abs. 2 ThürVgG) erfüllt.
Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.
Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese
Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen
über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen.
Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht
vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG). Die Erklärungen können jedoch bereits mit dem Angebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
siehe 1.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im
Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an
die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit
Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von
15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen
kann.