Kauf Allrad-Trägerfahrzeug mit Mähanbaukombination
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf Allrad-Trägerfahrzeug mit Mähanbaukombination
Die Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Greiz (im Weiteren: Auftraggeber) schreibt die Beschaffung eines Allrad-Trägerfahrzeuges (Geräteträger) mit Mähanbaukombination (Front-Ausleger-Mähgerät) aus. Zur Erfüllung ihrer übertragenen staatlichen und kommunalen Aufgaben, soll das Allrad-Trägerfahrzeug je nach Aufrüstungsvariante für die Grasmahd und den Winterdienst eingesetzt werden. Der Bedarf soll durch eine berechenbare und wirtschaftliche Lösung gedeckt werden.
Der angestrebte Vertrag soll die Überlassung des Allrad-Trägerfahrzeuges mit Mähanbaukombination in einem
Kaufvertragsvertragsverhältnis bewirken.
Die Übergabe des Allrad-Trägerfahrzeug mit Mähanbaukombination erfolgt in der Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Greiz am Standort, 07937 Zeulenroda- Triebes, Binsicht 49.
Das Allrad-Trägerfahrzeug (Geräteträger) wird mit Mähanbaukombination (Front-Ausleger-Mähgerät) im Straßendienst, sowie als Winterdienstfahrzeug eingesetzt. Das Allrad-Trägerfahrzeug wird im Winterdienst mit einem bereits vorhandenen Streugerät Schmidt Stratos 35 und einem bereits vorhandenen Schneepflug Schmidt Tarron MS 30.1 ausgerüstet. Weiterhin ist der Einsatz mit dem Leitpfostenwaschgerät Schmidt RP1 vorgesehen. Das Allrad-Trägerfahrzeug muss mindestens die Spezifikation des nachfolgenden Leistungsverzeichnisses erfüllen und zusätzlich für den Anbau der o.g. Geräte vorbereitet sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kopie des Nachweises der Eintragung im Berufs- und Handelsregister
- Eigenerklärung zum Ausschluss der Tatbestände des §§ 123, 124 GWB
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden (§ 122 Abs. 3 GWB) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, über die gemäß den Vergabeunterlagen bereits zusammen mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und Nachweise weitere Erklärungen und Nachweise (z.B. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) abzufordern, die vom Bieter innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen bzw. einzureichen sind. Das Recht fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzufordern, bezieht sich nur auf unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Angaben). Für alle sonstigen gemäß den Vergabeunterlagen einzureichenden leistungsbezogenen Erklärungen und Nachweisen gilt, dass diese zusammen mit dem Angebot einzureichen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), innerhalb von drei Werktagen nach Aufforderung vorzulegen.
- FB Ergänzende Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (ThürVgG)
- FB Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (ThürVgG)
- FB Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Pkt. 1-3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreis-greiz.de