Umsetzung KHZG: Erweiterungen für das bestehende KIS Orbis: Lieferung und Migration Digitales Medikationsmanagement

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Postanschrift: Hainichener Straße 4 – 6
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmkgmbh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umsetzung KHZG: Erweiterungen für das bestehende KIS Orbis: Lieferung und Migration Digitales Medikationsmanagement

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsumfang ist die Erweiterungen für das bestehende KIS Orbis: Lieferung und Migration des Orbis Digitalen Medikationsmanagement

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 314 147.07 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH

Hainichener Straße 4 – 6

09648 Mittweida

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsumfang ist die Lieferung und Migration des Orbis Digitalen Medikationsmanagement bestehend aus den nachfolgenden Komponenten:

- ORBIS Medication (ORBIS_MEDICATION)

- Ärztliche Medikamentenanordnungen (Lizenzen ORME_PRESC, MO_ORME_DACH)

- Pflegerische Verabreichungsdokumentation in der Patientenkurve (Lizenz MO_DRAD_DACH) Verwaltung von Hauslisten und Sicherheitshinweise (Lizenz ORME_BOOK)

- Anlegen von Medikamentenstammdaten mit Import/Update

- ORBIS Medication Integration in Arztbriefschreibung

- ORBIS Medication Integration in die Flüssigkeitsbilanz (Lizenz ORME_KURVEIN)

- Verwaltung ereignisbasierter Anordnungen für Aufnahmetermin und OP-Planung (Lizenz ORME_EBDP)

- Anzeige der Medikationsänderungen in der Stationsgrafik (Lizenz ORME_NMDP)

- Closed Loop KURV Medikation

- ORBIS Medication Entlassformulare (AddOn Kunde) (ORME-DISCHARGE_FORMS)

- ORBIS U Hochpreismedikamente (ORBIS HED)

- ORBIS U Allergies (ALLERG)

- Flycicle Vision® Jahreslizenz

- Dosing Implementierung Flycicle Vision® Jahreslizenz

- ABO MMI Pharmindex Pro

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die zu beschaffenden ORBIS-Komponenten werden EU-weit ausschließlich über die Firma Dedalus HealthCare GmbH und deren regionale 100%ige Tochterunternehmen im Direktvertrieb vertrieben. Gemäß firmeninternen Richtlinien sind diese Unternehmen nur in ihren Vertriebsregionen tätig. Für den deutschen Markt ist dies die Dedalus HealthCare GmbH in Bonn mit ihren Niederlassungen. Die Implementierung und Wartung der Softwarelizenzen erfolgen ebenfalls ausschließlich durch die Dedalus HealthCare GmbH. Es gibt folglich kein anderes Unternehmen und keinen anderen Lieferanten am Markt, der die Software oder die Module der Marke Dedalus liefern und installieren könnte. Damit liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vor.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15112668809
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 314 147.07 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit tritt gemäß § 135 Abs. 3 GWB jedoch nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde.

Die Unwirksamkeit kann daher nicht mehr festgestellt werden, wenn ein entsprechender Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer gestellt wird.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2023

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