Umsetzung KHZG: Erweiterungen für das bestehende KIS Orbis: Lieferung und Migration Digitales Medikationsmanagement
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hainichener Straße 4 – 6
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmkgmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung KHZG: Erweiterungen für das bestehende KIS Orbis: Lieferung und Migration Digitales Medikationsmanagement
Leistungsumfang ist die Erweiterungen für das bestehende KIS Orbis: Lieferung und Migration des Orbis Digitalen Medikationsmanagement
Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Hainichener Straße 4 – 6
09648 Mittweida
Leistungsumfang ist die Lieferung und Migration des Orbis Digitalen Medikationsmanagement bestehend aus den nachfolgenden Komponenten:
- ORBIS Medication (ORBIS_MEDICATION)
- Ärztliche Medikamentenanordnungen (Lizenzen ORME_PRESC, MO_ORME_DACH)
- Pflegerische Verabreichungsdokumentation in der Patientenkurve (Lizenz MO_DRAD_DACH) Verwaltung von Hauslisten und Sicherheitshinweise (Lizenz ORME_BOOK)
- Anlegen von Medikamentenstammdaten mit Import/Update
- ORBIS Medication Integration in Arztbriefschreibung
- ORBIS Medication Integration in die Flüssigkeitsbilanz (Lizenz ORME_KURVEIN)
- Verwaltung ereignisbasierter Anordnungen für Aufnahmetermin und OP-Planung (Lizenz ORME_EBDP)
- Anzeige der Medikationsänderungen in der Stationsgrafik (Lizenz ORME_NMDP)
- Closed Loop KURV Medikation
- ORBIS Medication Entlassformulare (AddOn Kunde) (ORME-DISCHARGE_FORMS)
- ORBIS U Hochpreismedikamente (ORBIS HED)
- ORBIS U Allergies (ALLERG)
- Flycicle Vision® Jahreslizenz
- Dosing Implementierung Flycicle Vision® Jahreslizenz
- ABO MMI Pharmindex Pro
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die zu beschaffenden ORBIS-Komponenten werden EU-weit ausschließlich über die Firma Dedalus HealthCare GmbH und deren regionale 100%ige Tochterunternehmen im Direktvertrieb vertrieben. Gemäß firmeninternen Richtlinien sind diese Unternehmen nur in ihren Vertriebsregionen tätig. Für den deutschen Markt ist dies die Dedalus HealthCare GmbH in Bonn mit ihren Niederlassungen. Die Implementierung und Wartung der Softwarelizenzen erfolgen ebenfalls ausschließlich durch die Dedalus HealthCare GmbH. Es gibt folglich kein anderes Unternehmen und keinen anderen Lieferanten am Markt, der die Software oder die Module der Marke Dedalus liefern und installieren könnte. Damit liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15112668809
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit tritt gemäß § 135 Abs. 3 GWB jedoch nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde.
Die Unwirksamkeit kann daher nicht mehr festgestellt werden, wenn ein entsprechender Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer gestellt wird.