Los 4.1: Ausbau Lützowstraße, Industriegebiet "Görmar-Kaserne" Mühlhausen Referenznummer der Bekanntmachung: IGK 2023 03-0124-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leg-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 4.1: Ausbau Lützowstraße, Industriegebiet "Görmar-Kaserne" Mühlhausen
Erschließung Industrie- und Gewerbegebiet „Görmar-Kaserne“ in Mühlhausen
Vergabeverfahren 4
LOS 4.1 Ausbau Lützowstraße
LOS 4.1 Ausbau Lützowstraße
- Verkehrsanlagen:
1.600 m² Asphaltdeckschicht fräsen
2.700 m² Asphaltbetondeckschicht
2.700 m² Asphaltbinderschicht
1.000 m² Asphalttragschicht
500 m³ Frostschutzschicht
350 m Rasenmulde
1.200 m² Böschungsprofilierung
330 m Tiefbau für Gasleitungsverlegung
Die Einreichung mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4.1: Ausbau Lützowstraße, Industriegebiet "Görmar-Kaserne" Mühlhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebeleben
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99713
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Abfragen der Unternehmen zur Erteilung zusätzlicher Informationen (Bieterfragen) rechtzeitig zu stellen sind. Gemessen am vorläufigen Schlusstermin für den Eingang der Angebote endet die Auskunftsfrist daher am 21.03.2023. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, Auskünfte auch nach Ablauf der Frist zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.