Rahmenvereinbarung Leasing neutrale Funkstreifenwagen Oberklasse Thüringer Landesregierung Referenznummer der Bekanntmachung: 24.55-2912-175-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Leasing neutrale Funkstreifenwagen Oberklasse Thüringer Landesregierung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Leasing von neutralen Funkstreifenwagen Oberklasse für die Thüringer Landesregierung.
Lose 1 bis 4 werden zusammen vergeben.
Funkstreifenwagen Oberklasse neutral für Herrn Ministerpräsident
Abschluss eines Rahmenvertrages zum Jahresleasing von 1 neutralen
Funkstreifenwagen Oberklasse für Herrn Ministerpräsident mit einer
Laufleistung von 120.000 km p.a.
3x um jeweils 12 Monate
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.2.6 in dieser
Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein
Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Funkstreifenwagen Oberklasse neutral für Herrn Minister für Inneres und Kommunales (optional)
Abschluss eines Rahmenvertrages zum Jahresleasing von 1 neutralen
Funkstreifenwagen Oberklasse für Herrn Minister für Inneres und Kommunales
mit einer Laufleistung von 70.000 km p.a.
3x um jeweils 12 Monate
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.2.6 in dieser
Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein
Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Funkstreifenwagen Oberklasse neutral für den Thüringer Landtag
Abschluss eines Rahmenvertrages zum Jahresleasing von 1 neutralen
Funkstreifenwagen Oberklasse für den Thüringer Landtag mit einer Laufleistung
von 120.000 km p.a.
3x um jeweils 12 Monate
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.2.6 in dieser
Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein
Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Funkstreifenwagen Oberklasse neutral für das Thüringer Landeskriminalamt
Abschluss eines Rahmenvertrages zum Jahresleasing von 5 neutralen
Funkstreifenwagen Oberklasse für das Thüringer Landeskriminalamt mit einer
Laufleistung von 70.000 km p.a. (davon 1 Fahrzeug optional)
3x um jeweils 12 Monate
Das Auftragsvolumen wird zur Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Unter II.2.6 in dieser
Bekanntmachung wurde zu diesem Zweck "1" Euro angesetzt, da es sich um ein
Pflichtfeld handelt. Dieser Betrag entspricht nicht dem Auftragsvolumen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietererklärung zur Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
1) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
2) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG
3) Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
4) Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich
ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre
Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im
Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen
/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter
und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1
genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des
Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des
Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach
§ 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.