Planungsleistungen für die Modernisierung und den Ersatzbau des Anlaufbauwerks der Inselsbergschanze Brotterode Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brotterode-Trusetal
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98596
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brotterode-trusetal.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.efgmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Modernisierung und den Ersatzbau des Anlaufbauwerks der Inselsbergschanze Brotterode
Das Anlaufbauwerk der Inselsbergschanze in Brotterode (HS 117) entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik in Hinblick auf die Bausubstanz sowie der sportfachlichen Forderungen.
Im Rahmen dieser Maßnahme soll durch einen Ersatzbau das bestehende Anlaufbauwerk an das Anlaufprofil entsprechend der aktuell gültigen Schanzenbaurichtlinien 2018 des Weltskiverbandes FIS angepasst werden. Der bestehende Aufsprunghang entspricht bereits diesen Profilvorgaben und wird in weiterer Folge nicht bearbeitet.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den derzeit auf Basis einer Ausnahmegenehmigung der FIS ausgetragenen Kontinentalcup mittel- und langfristig am Standort Brotterode zu sichern.
Es wird derzeit für die hier ausgeschriebenen Leistungen von Baukosten in Höhe von netto ca. 1,57 Mio. EUR ausgegangen.
Für das Areal der Skiarena ist ein B-Plan notwendig. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde am 20.12.2022 gefasst. Nach Rechtskraft besteht somit Baurecht nach § 30 BauGB.
Dies vorangestellt, behält sich die Stadt Brotterode-Trusetal das Recht vor, die Auftraggeberstellung zu einem späteren Zeitpunkt an ein kommunales Tochterunternehmen zu übertragen.
Brotterode-Trusetal, DE
Zu erbringen sind Planungsleistungen in Bezug auf die HOAI, Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 2 (Freianlagen), Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke), Teil 4 Fachplanung - Abschnitt 1 (Tragwerksplanung) und 4 Fachplanung - Abschnitt 2 (Technische Ausrüstung Elektro) jeweils für alle Leistungsphasen sowie die Örtliche Bauüberwachung Anlage 12 Punkt 12.1 (Ingenieurbauwerke) - Besondere Leistung der Leistungsphase 8.
Planungsleistungen sollen im Auftragsfall nach dem gegebenen Erkenntnisstand erbracht werden für folgende Bereiche:
• Ingenieurbauwerke (u.a. Konstruktion Anlaufbauwerk inkl. Wärmeraum)
• Technische Ausrüstung / Elektro (u.a. allg. Stromversorgung und Beleuchtung)
• Tragwerksplanung für Gesamtkonstruktion
• Freianlagen (u.a. Außenanlagen inkl. Wege)
• Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke Lph. 8
Nicht Gegenstand der Planungsleistung ist die Berücksichtigung der Anlaufspur sowie der Kühlung bzw. Bewässerung.
1. VgV § 46 (3) 2. und 6. - berufliche Erfahrung des Projektleiters, Wertung: 3 Pkt. ≥ 12 Jahre; 2 Pkt. ≥ 8 Jahre; 1 Pkt. < 8 Jahre
2. VgV § 46 (3) 1. - vergleichbare Leistungen:
Es werden max. 5 Referenzen für Umbau und/oder Neubau Schanzenanlaufbauwerke der letzten 5 Jahre in die Wertung einbezogen. Für jede Referenz in Bezug auf die nachstehenden Mindestanforderungen bekommt der Bewerber 1 Punkt.
Mindestanforderung der Referenzen:
- bearbeitete Leistungsphasen 3-8
- Umbau und/oder Neubau des Schanzenanlaufbauwerkes
- HS 85 und größer
- Aktuelle vorliegende FIS- Homologierung/Zertifizierung Wettkampfschanze
Im Bereich Referenzen können maximal 5 Punkte erreicht werden.
3. Bei gleicher Eignung mehrerer Teilnehmer wird ggf. ein Losverfahren nach VgV 75 (6) durchgeführt.
1) Es wird seitens der Vergabestelle kein separates Teilnahmeantragsformular zur Verfügung gestellt. Es sind alle Nachweise in Abhängigkeit der Bewerberstruktur entsprechend Pkt. III der Bekanntmachung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bitte erstellen Sie die Bewerbung bzw. den Teilnahmeantrag gem. der in der Bekanntmachung genannten Anlagen.
2) Mit dem Teilnahmeantrag sind keine Erklärungen gemäß ThürVgG bzw. bestätigte Verträge vorzulegen. Diese werden erst nach der Vergabeentscheidung und vor der Beauftragung beim wirtschaftlichsten Bieter abgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen.
1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister oder Kopie desselben. (Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angaben vergleichbar ist.) Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV 2.2) nicht älter als 3 Monate sein.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt oder Kopie derselben. (Bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angaben vergleichbar ist.) Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV 2.2) nicht älter als 3 Monate sein.
3. Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 (1) und (4) vorliegen.
4. Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 124 (1) 1. bis 5. vorliegen.
5. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärungen, aus der sich die Firmen der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und ggf. der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (VgV § 50).
Soweit der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend VgV § 47 (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten /Nachunternehmer vorzulegen.
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen.
1. Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß VgV § 45 (4) 2. (Nachweis Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.2.2) Zum Zeitpunkt des Schlusstermins (vgl. IV 3.4) darf der Nachweis max. 3 Monate alt sein.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Berufshaftpflicht eines Mitgliedes ausreichend.
2. Nachweis der fachlichen Eignung nach VgV § 46 (3) 8. (jährliches Mittel der Anzahl der Beschäftigten und der Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren),
3. Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß VgV § 45 (4) 4. (Gesamtumsatz und Umsatz im entsprechenden Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren)
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (VgV § 50).
Soweit der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend VgV § 47 (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten /Nachunternehmer vorzulegen.
Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrages vorzulegen.
1. Nachweis der fachlichen Eignung nach VgV § 46 (3) 2. und 6. (u.a. Befähigungen, Studiennachweise, Bescheinigungen Architekt oder Ingenieur Hochbau, Tragwerksplanung und Elektro bzw. Nachweis Führung eines vergleichbaren Berufsstandes sowie Angabe der technischen Leitung (Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter))
2. Nachweis der fachlichen Eignung nach VgV § 46 (3) 1. Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Hier sind insbesondere Referenzen gemäß der unter Pkt. II.2.9 benannten Kriterien mit Angabe der Baukosten (netto) anzugeben.
Die Darstellung dieser Referenzen hat in der unter der in I.3 benannten Internetadresse abrufbaren Tabellenform zu erfolgen.
3. Nachweise zur fachlichen Eignung nach VgV § 46 (3) 10. (Unterauftragsvergabe)
Anmerkung: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (VgV § 50).
Soweit der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend VgV § 47 (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch vom Dritten /Nachunternehmer vorzulegen.
1. Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,5 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall oder zum Abschluss einer projektbezogenen Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine verbindliche Erklärung über die Rechtsform der Bietergemeinschaft, den bevollmächtigten Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber bzw. allen Mitgliedern der Gemeinschaft oder vom bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben.
Die geforderten Angaben und Erklärungen sind geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge einzureichen. Ein Hinweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
2) Der Teilnahmeantrag ist unter der in I.3) genannten Kontaktstelle einzureichen.
3) Kosten für die Erstellung der Bewerbung und gegebenenfalls des Angebotes werden nicht übernommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfsbelehrung gem. GWB § 160 Abs. 3 Nr. 4. Teilt der Auftraggeber dem Bieter oder Bewerber mit, dass er seiner Rüge nicht abhilft, muss der Bewerber oder Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers die Vergabekammer anrufen. Anderenfalls kann er die entsprechende Rüge im Verfahren nicht mehr geltend machen.