Planungsleistung TGA - Neubau Kita Niederwürzbach Referenznummer der Bekanntmachung: BLK-Vergabe-2023-0035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blieskastel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blieskastel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung TGA - Neubau Kita Niederwürzbach
Durchführung der Planungsleistung im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 4 - 9 für den Neubau einer siebengruppigen Kindertagesstätte in Blieskastel-Niederwürzbach.
Stadt Blieskastel
FG 3.3 - Soziales -
Luitpoldplatz 5
66440 Blieskastel
Durchführung der Planungsleistung im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 4 - 9 für den Neubau einer siebengruppigen Kindertagesstätte in Blieskastel-Niederwürzbach.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Eigenerklärung des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen der Planungen für Gebäude der sozialen Infrastruktur mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen (entsprechend Honorarzone III nach Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI).
Das Kriterium ist erfüllt, wenn der durchschnittliche Jahres-Umsatz der letzten 3 Jahre mindestens dem Auftragswert entspricht.
Der angegebene durchschnittliche Jahresumsatz U wird auf den zu erwartenden Auftragswert (A) bezogen.
Durchschnittlicher U>= A
2. Liegt eine Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden vor?
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und dies dem Auftraggeber nachzuweisen. Die Versicherung ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelrechte des Auftraggebers aufrechtzuerhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherungen müssen mindestens betragen:
- für Personenschäden: 3.000.000 Mio. €
- für sonstige Schäden: 1.000.000 Mio. €
Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
1. Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren.
Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Bewerber 3 Referenzen für vergleichbare Projekte hinsichtlich Anforderungen und Aufgabenbeschreibung benennt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Eignungekriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
1.Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
2.Es ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach dem Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688)STFLG abzugeben.
3. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.